Urteil im Dieselskandal

VW-Konzern muss Schadenersatz zahlen

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Dem Urteil zufolge können Käuferinnen und Käufer ihr Fahrzeug zurückgeben und vom Volkswagen-Konzern den Kaufpreis teilweise zurückverlangen. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Welche Folgen hat das Urteil für die Schweiz?

In der Schweiz gibt es das Instrument der Musterfeststellungsklage wie in Deutschland nicht – und auch nicht die Sammelklage wie beispielsweise in den USA. Das macht die Sache komplizierter.

Hier sind eigentlich drei verschiedene Wege offen:

Zusammengefasst: In Deutschland ist man sehr viel weiter als in der Schweiz. In der Schweiz dürften Kläger wohl noch Jahre warten bis sie allenfalls einen Franken sehen – wenn überhaupt.

In der Schweiz waren 2015 über 170'000 Fahrzeuge von den Manipulationen betroffen. 161'000 davon wurden nachgerüstet. Die anderen waren entweder schon im Ausland oder nicht eingelöst. (Matthias Heim, Wirtschaftsredaktor)

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▶️ Was bedeutet das VW-Urteil für Schweizer Kunden?
Aus Tagesschau am Vorabend vom 25.05.2020.

Die obersten deutschen Richter bestätigten mit ihrer heutigen Entscheidung ein Urteil eines Gerichts in Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25'600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Illegale Abgastechnik

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen eines bestimmten Motorentyps viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten.

Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.

VW-Konzern will von sich aus entschädigen

Volkswagen hat nach dem heutigen Urteil zu grundsätzlichem Schadenersatz-Anspruch im Dieselskandal angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als «pragmatische und einfache Lösung» anbieten, erklärte der Konzern am Montag. «Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab.» Der Autobauer will weitere Verfahren «im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden» und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, wie es hiess.

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🔊 Volkswagen muss in Diesel-Affäre Schadenersatz zahlen
03:32 min, aus Rendez-vous vom 25.05.2020.
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▶️ Aus dem Archiv: Der VW-Skandal
Aus Rundschau vom 17.02.2016.