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Am 18. Mai haben Wirte ihre Biergärten und Freischankflächen wieder öffnen dürfen - wie hier am Tambosi am Münchner Odeonsplatz. Seit dem 25. Mai nehmen auch Speiselokale im Inneren den Betrieb auf.
(Foto: Stephan Rumpf)

Corona in Bayern: Aktuelle Regeln und Lockerungen

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In Bayern gelten nach wie vor strenge Regeln, die helfen sollen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Im Laufe des Mai sind viele Einschränkungen aber schon schrittweise gelockert worden. Das betrifft Schulen und Kinderbetreuung, Geschäfte und Freizeiteinrichtungen - aber auch die Vorgaben, wen jeder einzelne treffen darf. Ein Überblick über die Regeln, die jetzt gelten, und die geplanten Lockerungen:

Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Tourismus

In Bier- und Wirtsgärten können seit dem 18. Mai wieder Gäste Platz nehmen. Seit diesem Montag, 25. Mai, dürfen auch Speiselokale im Inneren wieder öffnen. In der Gastronomie gelten diverse Hygieneregeln: An einem Tisch dürfen Personen aus zwei Hausständen zusammensitzen - ansonsten gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern. Gäste müssen ihren Namen und Adresse angeben und dürfen den Mundschutz nur am Tisch ablegen, das Servicepersonal muss eine Atemmaske tragen. Im Inneren ist um 22 Uhr Schluss, im Außenbereich und in Biergärten bereits um 20 Uhr. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat aber bereits angekündigt, auch hier "ab der Pfingstwoche" die Öffnungszeiten bis 22 Uhr zu verlängern. Generell geschlossen bleiben Discos und Bars.

Hotels dürfen bislang nur Geschäftsreisende aufnehmen, vom Pfingstwochenende, also vom 30. Mai an, auch wieder Touristen. Allerdings keine Gruppen. Das gilt auch für Campingplätze. Auch touristische Angebote wie Freizeitparks, die Seenschifffahrt oder Seilbahnen dürfen dann wieder den Betrieb aufnehmen. Eine Obergrenze für die Zahl der Gäste gibt es in den Hotels dann nicht, wohl aber strenge Hygieneauflagen. Gemeinsam in ein Zimmer darf zum Beispiel nur, wer sich auch sonst nach den Regeln der Kontaktbeschränkungen treffen darf. Jedes Zimmer braucht eine eigene Nasszelle oder Bad. Saunen oder Schwimmbäder bleiben in den Hotels zu.

Schulen und Kitas öffnen langsam wieder

Die Kindertagesstätten werden schrittweise wieder geöffnet. Von diesem Montag, 25. Mai, an dürfen alle Vorschulkinder wieder in den Kindergarten - und auch ihre Geschwister, sofern sie dieselbe Einrichtung besuchen. Auch die Großtagespflege für maximal zehn Kinder gleichzeitig, die von zwei oder drei Personen betreut werden, wird wieder geöffnet. Nach den Pfingstferien, also vom 15. Juni an, sollen dann die Kinder in die Kitas aufgenommen werden, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, sowie die Krippenkinder, die im Herbst in den Kindergarten kommen.

Seit Mitte März gab es nur eine Notfallbetreuung vor allem für Alleinerziehende und Eltern, die in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten. Sie wurde schrittweise immer weiter ausgebaut - seit dem 11. Mai etwa auch für Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf. Seitdem ist auch die Tagespflege von bis zu fünf Kindern und Waldkindergärten wieder erlaubt. Die Notfallbetreuung soll es auch in den Pfingst- und Sommerferien geben. Auch dürfen sich bis zu drei Familien zusammentun, um im Wechsel die Kinder zu betreuen. Einen Spielplatz zu besuchen, ist seit Anfang Mai wieder möglich.

Der Betrieb an den Schulen ist Ende April nach einer langen Zwangspause mit den Abschlussklassen wieder aufgenommen worden. Nach und nach kamen nun die anderen Klassenstufen dazu, seit 11. Mai zum Beispiel die 4. Klassen und die Klassen, für die im nächsten Jahr ein Abschluss ansteht. Seit 18. Mai dürfen auch Kinder der - je nach Schulform - 1., 5. oder 6. Klasse wieder in die Schule. Erst nach den Pfingstferien Mitte Juni soll es aber wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und alle Altersklassen geben. Ein normaler Schulalltag ist allerdings noch nicht in Sicht: Die Pläne der Staatsregierung sehen vor, dass in aller Regel ein wöchentlicher Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und Unterricht zu Hause stattfindet.

Unterrichtet wird in Gruppen von höchstens 15 Schülern, Tische werden auseinandergerückt. Eine Maskenpflicht gilt nicht während des Unterrichts, aber etwa auf den Gängen oder den Toiletten.

Bis Pfingsten gibt es außerdem keine Präsenzpflicht - das gilt sowohl für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, als auch für Schüler, deren Angehörige besonders gefährdet sind. Schüler oder Eltern aus Risikogruppen können bis Pfingsten entscheiden, ob sie das Unterrichtsangebot wahrnehmen.

Kontaktbeschränkung und Maskenpflicht

Seit dem 6. Mai gilt in Bayern eine Kontaktbeschränkung. Jeder ist verpflichtet, möglichst wenige Menschen zu treffen, die nicht mit ihm zusammenleben, und dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Erlaubt ist, die engere Familie zu treffen und zu besuchen - also auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister, nicht nur Ehegatten oder Partner. Auch mehrere Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich treffen, und zwar sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum. Die vorherige Ausgangsbeschränkung - man durfte seine Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen - ist seit Anfang Mai entfallen.

In allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr gilt seit dem 27. April eine Maskenpflicht. Man muss aber keine richtige Schutzmaske tragen, es reicht eine Bedeckung von Mund und Nase, die man sich auch selber nähen kann, ein Schal oder Tuch. Das schützt einen selbst zwar nicht vor einer Ansteckung, aber davor, andere womöglich zu infizieren. Trotzdem müsse der Mindestabstand von 1,5 Metern unbedingt weiter eingehalten werden, fordern Experten.

Eine Bedeckung tragen muss jeder ab dem sechsten Geburtstag. Wer das nicht tut, muss 150 Euro Strafe zahlen. Die Polizei und das Personal in Bussen und Bahnen sollen kontrollieren, dass die Maskenpflicht eingehalten wird. Im Nahverkehr heißt das konkret: Die Maskenpflicht gilt nicht nur in Bussen, Bahnen oder Taxis, sondern auch beim Warten an der Haltestelle oder am Bahnsteig.

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Eingeschränkter Betrieb in Freizeiteinrichtungen

Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen. Besucher sollten sich aber vorher über Öffnungszeiten informieren. Tickets sollte man in der Regel vorher online kaufen. Das gilt auch etwa für einen Besuch im Zoo, denn überall wird nur eine bestimmte Anzahl an Menschen zugelassen. Auch die Bibliotheken haben wieder geöffnet.

Sogenannter kontaktloser Einzelsport wie Tennis, Leichtathletik, Golf und Segeln ist wieder erlaubt, auch weil das vor allem im Freien ausgeübt wird. Auch Reitunterricht in der Halle ist möglich. Wettkämpfe in Mannschaftssportarten sind hingegen weiterhin tabu - mit Ausnahme des Profi-Bereichs. Möglich ist inzwischen aber im wieder ein kontaktloses Training etwa in Form von Taktik-, Technik- oder Konditionstraining, wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens fünf Personen stattfindet.

Schwimmbäder sind nach wie vor geschlossen, hier hat die Staatsregierung aber in Aussicht gestellt, dass sie vom 8. Juni an wieder öffnen dürfen. Fitnessstudios hingegen bleiben wohl noch länger geschlossen. Öffentliche Kneippanlagen dürfen laut dem Kneipp-Bund wieder öffnen. Auch hier gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Geschäfte wieder offen

Alle Geschäfte in Bayern dürfen unabhängig von der Größe öffnen - auch Kaufhäuser und Shoppingcenter. Alle Geschäfte brauchen dafür ein Sicherheits- und Hygienekonzept: zum Beispiel Einlasskontrollen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen im Laden. Rechnerisch darf sich auf 20 Quadratmetern Fläche jeweils nur ein Kunde aufhalten. Bereits seit dem 20. April sind Baumärkte, Gärtnereien und Gartencenter wieder offen.

Friseure haben - unter Einhaltung spezieller Schutzmaßnahmen - ihre Arbeit wieder aufgenommen: Hier gilt ebenfalls die Maskenpflicht. Haarewaschen ist obligatorisch, Zeitschriften und Kaffeetrinken sind verboten. Alle Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Auch Nagel- und Kosmetikstudios dürfen ihre Dienste wieder anbieten.

Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen

Das weitgehende Besuchsverbot in Krankenhäusern, Altenheimen oder auch Behinderteneinrichtungen ist gelockert worden - auch jenseits der Begleitung Sterbender, die auch vorher möglich war. Seit Samstag, 9. Mai, an möglich ist "der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes", wie die Staatsregierung festgelegt hat - mit fester Besuchszeit, unter Beachtung des Mindestabstandes und mit einem Mund-Nasen-Schutz für Besucher und Besuchten. Seit dem 25. Mai gilt auch das Verbot für Alten- oder Behindertenheime nicht mehr, neue Bewohner aufzunehmen. Ob sie das tun, sollen die Einrichtungen selbst entscheiden - sie brauchen dafür ein eigenes Schutzkonzept.

Demonstrationen wieder erlaubt

Seit dem 4. Mai an sind Versammlungen und Demonstrationen unter strengen Auflagen wieder erlaubt: Sie dürfen nur im Freien und an einem festen Ort stattfinden und nicht länger als eine Stunde dauern; es dürfen maximal 50 Menschen teilnehmen, die mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander einhalten müssen.

Gottesdienste seit 4. Mai möglich

Religiöse Zusammenkünfte sind unter Auflagen wieder erlaubt. Dazu gehören laut Staatsregierung das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Besuchern, sofern sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Gottesdienste dürfen außerdem nicht länger als eine Stunde dauern. Die Lockerungen gelten für alle Glaubensgemeinschaften. Aber es sind spezielle Hygieneregeln nötig - zum Beispiel: keine Berührung bei der Ausgabe der Kommunion, kein Kuss auf die Thora in der Synagoge, in den Moscheen soll jeder seinen Gebetsteppich und Koran selbst mitbringen, in den Kirchen das Gesangsbesuch, Kirchentüren sollen offen stehen.

Keine Großveranstaltungen bis 31. August

Großveranstaltungen und Feste werden auch in Bayern bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Zahlreiche Volksfeste, Veranstaltungen und Festivals sind dementsprechend bereits abgesagt worden - teils auch bereits für die Monate danach. Zum Beispiel das Münchner Oktoberfest.