Wegweisendes Urteil

Bundesgerichtshof: VW muss Diesel-Besitzer entschädigen

Richter geben klagendem Autokäufer recht

Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie können ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Der klagende VW-Käufer erhält den Kaufpreis zurück, abgezogen wird ein auf Basis der gefahrenen Kilometer errechneter Betrag. Das Auto muss er an VW abgeben.

VW-Käufer fühlte sich getäuscht

Im konkreten Fall hatte der Besitzer eines gebrauchten VW Sharan aus Rheinland-Pfalz geklagt. Er sieht sich von Volkswagen getäuscht und will den kompletten Kaufpreis für sein Auto wiederhaben. Volkswagen hatte bestritten, dass den Käufern durch die illegale Abgastechnik überhaupt ein Schaden entstanden ist.

Seinen VW Sharan kaufte Herbert Gilbert 2014 von einem freien Händler, gebraucht, für knapp 31.500 Euro. Als im Herbst 2015 der Dieselskandal auffliegt, fühlt er sich getäuscht. Auch in seinem Auto steckt ein Motor vom Typ EA189, dessen illegale Technik dafür sorgt, dass der Wagen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält und nicht auf der Straße. Hätte er das gewusst, hätte er den Sharan nie gekauft, sagt Gilbert - und klagte.

Gegen VW laufen noch tausende Verfahren

Laut VW sind bundesweit noch rund 60.000 Diesel-Klagen bei den Gerichten anhängig. Für einen Großteil dieser Verfahren dürfte das jetzige BGH-Urteil eine wichtige Richtschnur sein. Denn die zentrale Frage, ob den Käufern Schadenersatz zusteht oder nicht, wurde von den unteren Instanzen bisher völlig unterschiedlich beantwortet.

Mit seiner Entscheidung (Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19) hat der BGH in Karlsuhe für Rechtssicherheit gesorgt. Die Richter haben das Handeln von VW als sittenwidrig bewertet, da der Konzern "auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung" die Fahrzeuge verkauft habe. Mit dem heutigen Urteil ist aber längst nicht alles entschieden.

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess um den VW-Dieselskandal für Sie zusammengefasst.

Keine Auswirkungen auf Vergleich der Verbraucherzentralen

Andere Fallkonstellationen wird sich der BGH in weiteren Verfahren genauer ansehen - zum Beispiel, ob VW-Kunden auch dann Schadenersatz zusteht, wenn sie ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben.

Die drei nächsten Verhandlungen zu VW-Klagen haben die Karlsruher Richter für Mitte und Ende Juli angesetzt. Auf den Vergleich, den die Verbraucherzentralen im Namen von mehreren Hunderttausend Diesel-Besitzern mit VW ausgehandelt hat, haben die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs keine Auswirkungen mehr.

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