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Eine Hand auf einem Automatik-Schalthebel: "P" steht bei Fahrzeugen dieser Art für Parken.Quelle: CTK Photo/imago images
Position "P"  

Muss ich die Handbremse auch bei Automatikautos ziehen?

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Die Handbremse ziehen, um das Auto parkfertig und sicher abzustellen – so lernt man es zumindest in der Fahrschule. Doch wie verhält es sich mit einem Automatikgetriebe? Reicht es, den Hebel auf Position "P" zu platzieren? 

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Akute Platznot: In vielen Innenstädten sind Parkplätze Mangelware.(Quelle: dpa/Florian Schuh)
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Sag mir, wo die Schilder stehen: Bei solch eindeutigen Hinweisen haben parkende Autos nichts zu suchen. (Quelle: dpa/Florian Schuh)
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Kuddelmuddel: Gerade in engen Straßen können parkende Autos durchaus zum Hindernis werden.(Quelle: dpa/Tobias Hase)
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Tobias Goldkamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.(Quelle: dpa/Peter Weihs)
Wie Autofahrer richtig parken

Steht bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe der Schalthebel in der Position "P", ist das Auto grundsätzlich gegen eventuelles Wegrollen schon mal gut gesichert. Doch sollten Autofahrer zur Sicherheit nicht auch noch die Handbremse anziehen?

"Technisch gesehen würde in den meisten Fällen sicherlich die Parkposition ausreichen, da hierbei mechanisch ein Sperrstift in die Verzahnung des Getriebes greift und somit das Fahrzeug über die Antriebsräder gehalten wird", so Dekra-Experte Reinhard Buchsdrücker.

Bei entsprechenden Belastungen wie beispielsweise einer größeren Steigung oder einem starken Gefälle könnte der Sperrstift jedoch auch nachgeben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte deshalb immer auch die Handbremse genutzt werden.

Wann der Versicherungsschutz entfällt

Das gilt auch in der kalten Jahreszeit. Denn ein "Einfrieren der Bremsbacken", wie es bei älteren Fahrzeugen mit Trommelbremsen und kaum geschützten Seilzügen nach längeren Standzeiten durchaus mal vorkam, ist beim heutigen Stand der Technik kaum noch möglich.

"Übrigens fordern auch die Versicherungen und Berufsgenossenschaften von Dienstwagennutzern, das Auto auf jeden Fall mit der Handbremse zu sichern, damit es sich nicht unerwartet in Bewegung setzen und einen Unfall verursachen kann", berichtet Buchsdrücker, Projektleiter und Fahrtrainer bei der Prüforganisation Dekra. Bei Nichtbeachtung entfällt der Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften.
 

 

In diesem Zusammenhang verweist der Dekra-Experte außerdem auf Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin heißt es im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen: "Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird." Daher der Tipp des Experten: "Schalthebel auf P stellen, Motor ausschalten und Handbremse anziehen."

Verwendete Quellen: