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Der Bundesgerichtshof hat sein erstes Urteil im VW-Dieselskandal gefällt. (Themenbild)

BGH: VW muss Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen

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Der Wolfsburger Autokonzern Volkswagen muss Kunden, die einen vom Abgas-Skandal betroffenen Diesel gekauft haben, Schadenersatz zahlen. Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe und bestätigt damit das Urteil aus der Vorinstanz. Mit ihrem Urteil geben die obersten Zivilrichter nun die Linie für viele Tausend noch laufende Verfahren gegen VW vor.

Kläger wollte vollen Kaufpreis

Geklagt hatte ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der seinen VW-Gebrauchtwagen Anfang 2014 bei einem Autohändler für rund 31.500 Euro gekauft hatte. Der Kläger wollte den Wagen zurückgeben und forderte eine Erstattung des gesamten Kaufpreises.

Bereits zu Verhandlungsbeginn Anfang Mai hatten die obersten Richter eine Tendenz erkennen lassen. Sie zeigten sich in einer vorläufigen Einschätzung skeptisch gegenüber der Darstellung von Volkswagen, Diesel-Besitzern sei durch die unzulässige Abgastechnik in ihren Fahrzeugen kein Schaden entstanden.

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