BGH: Volkswagen muss betrogene Diesel-Kunden entschädigen
Volkswagen muss Kunden Schadenersatz zahlen, die ein Auto mit illegaler Abgasnachbehandlung gekauft haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Abgasbetrug von Volkswagen ein weitreichendes Urteil gefällt. Der Konzern muss das Auto zurücknehmen und Käufern den Kaufpreis erstatten. Nur eine Nutzungspauschale für die gefahrenen Kilometer darf abgezogen werden. (Az. VI ZR 252/19) „Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu bezeichnen“, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, am Montag (25. Mai 2020) in der Begründung der Entscheidung.
Volkswagen habe „im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung“ des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gehandelt. Und das Unternehmen habe „systematisch und langwierig Fahrzeuge in Verkehr gebracht“, deren Motorsteuerungs-Software für die Täuschung programmiert worden war. Der BGH gehe von einer „strategischen Unternehmensentscheidung durch arglistige Täuschung der Genehmigungsbehörde“ aus. „Ein solches Verhalten ist mit den grundlegenden Werten der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren“, betonte Seiters.
Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte Volkswagen wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein „sauberes Auto“ gekauft zu haben.
Der Skandal um die illegale Abgasnachbehandlung in Millionen Volkswagen-Modellen mit Dieselmotor war am Vorabend der IAA 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Des Dieselmotors EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Volkswagen hatte die – nicht illegale – Prüfstandserkennung zur Manipulation von Abgaswerten genutzt. Aufgefallen war der Betrug, weil sich die Prüfstandswerte auf der Straße unter keinen Umständen nachvollziehen ließen.
VW: "Dem Kunden ist kein Schaden entstanden"
Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Hersteller hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden. Angesichts des Wertverlustes, den Käufer nach der Aufdeckung des Betrugs hinnehmen mussten, hatte diese Äußerung für viel Kritik gesorgt.
Das Urteil dürfte vor allem für jene Kunden interessant sein, die vergleichsweise wenig gefahren sind, da bei ihnen die Abzüge durch die Nutzungspauschale gering sind. Grundsätzlich kann allerdings nur derjenige profitieren, der selbst geklagt hat – sofern über seine Einzel-Klage noch nicht abschließend geurteilt wurde. Laut Volkswagen sind aktuell noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also weder rechtskräftig entschieden noch per Vergleich beendet.
Ohne Auswirkung auf Musterfeststellungsverfahren
Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli 2020 bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen. Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 235.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.
(mfz)