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Thomas Breitenfellner vermisst seine Gaststätte Flori in Eichenau, damit alle Abstände korrekt sind. © Weber

So geht es nun weiter: Wirte halten nichts vom Corona-Aufschlag

Neue Regeln

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Seit 15. März geht in den bayerischen Gaststuben wegen der Corona-Krise nichts mehr. Doch nachdem zuletzt bereits die Wirtsgärten wieder öffnen durften, darf ab heute auch wieder drinnen serviert werden. Ob sich das angesichts der Auflagen rechnet, muss sich zeigen – auf die Kunden abwälzen wollen die meisten Wirte das Problem aber nicht.

Fürstenfeldbruck –Abstandsregeln, Mund-Nasen-Schutz und Gästelisten mit Adresserfassung: Die Auflagen sind zahlreich. Für Peter Helfer vom Daxerhof in Olching bedeutet das nach wie vor finanzielle Einbußen. „Ich habe die volle Belegschaft da, bringe aber nur die Hälfte an Gästen unter und habe dementsprechend nur die Hälfte an Umsatz“, sagt der Olchinger Wirt. Die Frage sei, wie lange man das durchhalten könne.

Thomas Breitenfellner, der vier Gaststätten in Gröbenzell, Puchheim und Eichenau betreibt, sagt sogar klipp und klar: „Das wird sich nicht rechnen.“

Die Betriebskosten schätzt der Gröbenzeller höher ein als die Gewinne unter Einhaltung der Corona-Regeln. Trotzdem nimmt auch Breitenfellner seine Gaststätten in Betrieb – im Sinne seiner Mitarbeiter: „Die haben toll mitgezogen.“ Nun kann er zumindest einen Teil wieder aus der Kurzarbeit holen.

Im Biergarten verläuft es sich

Im Gasthof Drexler in Aich ist man um den großen Biergarten froh. „Da verläuft es sich und wir können die Abstände gut einhalten“, sagt Inhaberin Monika Schwarz.

Die fehlenden Einnahmen will die Aicher Wirtin nicht über Preiserhöhungen reinholen: „Wir können die Corona-Krise nicht auf die Kunden abwälzen und werden die Preise deshalb stabil halten.“ Das erklären auch Helfer und Breitenfellner. Allerdings wird das Speisenangebot bei allen etwas kleiner sein.

Dass die genauen Auflagen erst eine Woche vor Wiedereröffnung bekannt wurden, ist laut Breitenfellner „eine knappe Kiste“. Er werde die Vorgaben aber umsetzen können. Zu dem Corona-Ausbruch in Niedersachsen, nachdem sich ein Wirt nicht an die Regeln gehalten hatte, sagt er: „Die, die das nicht sauber machen, schaden allen Gastronomen.“ Für Breitenfellner bedeuten die Auflagen, dass er ein Drittel bis die Hälfte weniger Gäste bewirten kann.

Gästeliste wird kritisch gesehen

Helfer nennt noch ein Problem: Die Gästeliste, auf der Gaststättenbesucher ihre Daten angeben müssen, wird von vielen kritisch gesehen. „Erst wird der Datenschutz groß geschrieben, jetzt müssen die Gäste alles angeben“, sagt der Daxerhof-Wirt. Bei ersten telefonischen Reservierungen hätten einige Gäste deshalb dann doch abgewunken: „Die haben ein Problem damit.“ Alle anderen Auflagen bezeichnet Helfer als „das kleinere Problem“.

Breitenfellner hatte im Gegensatz zu vielen anderen Gastro-Betrieben keinen Abhol- oder Lieferservice angeboten. Einen Probelauf zum Wiederhochfahren unter Auflagen hatte er dann aber mit der Wiedereröffnung der Wirtsgärten. Die Erfahrungen daraus hat er auch für die Innenbereiche genutzt, wo er die Tische neu gestellt hat, um die Abstände einzuhalten.

Lokal in Puchheim weiter geschlossen

Allerdings öffnet der Gröbenzeller nicht alle seine Gaststätten: Das Flori in Eichenau geht am heutigen Montag an den Start, die Alte Schule in Gröbenzell folgt morgen. Die Brotspielerei in Puchheim bleiben dagegen weiter geschlossen.

„Da sind wir einfach abhängig von kulturellen Veranstaltungen,“, begründet Breitenfellner diese Entscheidung. Und Kulturveranstaltungen können auf absehbare Zeit noch nicht stattfinden.

Ähnlich wie der Gröbenzeller hatte die Mahavi-Gruppe auf die Corona-Pandemie reagiert. Die Betreiber von mehreren Gastrobetrieben in Fürstenfeldbruck hatten sich auch gegen Hol- und Bringdienste entschieden und erst mit Öffnung der Wirtsgärten wieder hochgefahren.

Ob sich der Betrieb unter den aktuellen Auflagen rechnet, wollen Markus Bauer und seine beiden Geschäftsführerkollegen Hans Schmölz und Viktor Fischer abwarten. „Wir schauen mal, wie es läuft“, sagt Bauer. Die coronabedingten Abstandsregeln stellen wohl kein Problem dar: „Wir haben relativ große Läden.“

Die Regeln

Sieben Seiten umfasst das „Hygienekonzept Gastronomie“ der Bayerische Regierung. Die wichtigsten Punkte: 

1. Oberstes Gebot ist die Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumen. Dies gilt für Gäste und Personal. Personen eines Haushalts müssen die Abstandsregeln nicht befolgen.

2. Ausreichend Waschgelegenheiten mit Einmalhandtüchern, Flüssigseife und gegebenenfalls Händedesinfektionsmittel. 

3. Jeder Betrieb braucht ein Lüftungskonzept und muss regelmäßig lüften. 

4. Mund-Nase-Schutz für Mitarbeiter immer, Gäste dürfen diesen am Tisch ablegen. 

5. Zugangsbegrenzungen verhindern Überschreiten der maximalen Belegungszahl.

6. Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen Wirte Gästelisten mit Namen, Telefonnummern und Aufenthaltszeit führen.