Armutsbetroffenheit in und nach der Corona-Krise
by Karin HeitzmannJeden Montag präsentiert die „Nationalökonomische Gesellschaft“ in Kooperation mit der „Presse“ aktuelle Themen aus der Sicht von Ökonomen. Heute: Karin Heitzmann über Armut.
2018 waren in Österreich 14,3 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, das sind mehr als 1,2 Millionen Menschen. Die aktuelle Corona-Krise hat diese Armutsbetroffenheit erhöht und verschärft. Zur Untermauerung dieser These sei an drei aktuelle Entwicklungen erinnert.
Erstens nahm die Zahl der Arbeitslosen in den letzten zwei Monaten deutlich zu. Ende April 2020 waren mehr als 522.000 Personen als arbeitslos vorgemerkt. Das entspricht einem Zuwachs von 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 43 Prozent des Anstiegs seit dem 16. März entfielen auf Personen, die maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen: und damit auf eine Gruppe, deren Position am Arbeitsmarkt schon vorher prekär war. Da das Arbeitslosengeld lediglich 55 Prozent des früheren Erwerbseinkommens beträgt, sind die Folgen des Einkommensverlusts für diese Gruppe enorm.
Die Entwicklung der vorgemerkten Arbeitslosen in Österreich, März und April 2020 im Vergleich zu 2019
Immer mehr „Aufstocker"
Zweitens erhöhte sich in den letzten Wochen die Nachfrage nach Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung drastisch. Dabei handelt es sich vor allem um „Aufstocker“, also Personen, deren Einkommen unter der Mindestsicherungsgrenze liegen und die daher Anspruch auf einen Ergänzungsbetrag haben. Auch Sozialorganisationen berichten von einem überproportionalen Ansturm auf ihre Hilfeleistungen: Weitere Zeugnisse der Einkommenseinbußen durch die Corona-Krise.
Drittens war ein Teil der SchülerInnen während der Phase des Home Schooling nicht erreichbar. Die notwendige technische Ausstattung für das Distanzlernen stand in vielen Haushalten nicht (ausreichend) zur Verfügung. Gerade auch in armutsbetroffenen Haushalten fehlte es zudem oft am (ruhigen) Platz zum Lernen: Hinweise darauf, dass sozialer Aufstieg in Österreich (noch) schwieriger geworden ist.
Die ökonomischen Konsequenzen der Corona-Krise sind ungleich verteilt, weil nicht alle Gruppen gleichermaßen von Lock-down, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen sind. Zudem verfestigen etliche der in Österreich jetzt genützten Sozialleistungen, vor allem das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe, aber auch die Kurzarbeit, die bereits bestehenden Einkommensungleichheiten: die genannten Leistungen knüpfen am vorherigen Verdienst an. Jene, die vor der Krise schon wenig verdient haben, beziehen auch in der Krise geringere Unterstützungsleistungen als jene, die mehr verdient haben.
Einführung eines Grundeinkommens?
Wie könnten die Armutsbetroffenen stärker unterstützt und die Armutsbetroffenheit generell verringert werden? Unterschiedliche Akteure schlagen aktuell Reformen für einzelne Sozialleistungen vor, von denen etliche positive Effekte für die Armutsbekämpfung haben würden – nicht nur in der aktuellen Krisensituation. Dazu zählt etwa eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes, eine Reformierung der Mindestsicherung hin zu einer armutsfesten Sozialleistung oder auch die von Caritas-Präsidenten Michael Landau geforderte Solidaritätsmilliarde für Menschen in Not. Es mehren sich auch die Stimmen, welche die Zeit für eine umfassendere Systemreform gekommen sehen. Jüngst meldeten sich dazu etwa der Vatikan und die Kirchen mit Überlegungen zur Einführung eines Grundeinkommens zu Wort.
Die Corona-Krise ist nicht die erste Krise, die bewältigt werden muss. Daher kann auch aus den vergangenen Krisen – und den Reaktionen darauf – gelernt werden. Nach der Finanzkrise 2008/09 stand EU-weit der Abbau der Budgetdefizite und Staatsschulden im Vordergrund. In Spanien oder Italien wurde dies unter anderem mit einer Reduktion der Gesundheitsausgaben erreicht: was die Überforderung ihrer Gesundheitssysteme in der aktuellen Krise mit erklärt. Die Corona-Krise wird nicht die letzte Krise sein, mit der wir umgehen müssen. Daher sollte die mittel- und langfristige Steuerung dieser Krise unter dem Aspekt der langfristigen Effektivität bzw. „Resilienz“ der Unterstützungssysteme erfolgen: auch um für künftige Krisen gut gewappnet zu sein.
Die bestehenden und aktuell geforderten (Reform-)Maßnahmen könnten dazu einer „Nachhaltigkeitsprüfung“ unterzogen werden. Damit stünden nicht nur die kurzfristigen Effekte der akuten Krisenbewältigung im Fokus, sondern auch die langfristigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie die Verteilungswirkungen dieser Interventionen. Einen derartigen Diskurs zu führen wäre eine lohnende und vor allem relevante Aufgabe für Forschung, Politik, Interessenvertretungen und die Zivilgesellschaft.