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Weil er kinderpornographische Aufnahmen auf seiner Festplatte sammelte, stand nun ein Mann vor dem Münsinger Amtsgericht. © Foto: Symbolbild dpa

Kinderpornografie Prozess Münsingen: 2.500 Bilder auf Festplatte - Einspruch eines 38-Jährigen abgelehnt

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Viel Zeit verbrachte ein heute 38-jähriger Mann aus einer Albgemeinde an seinem PC – im Mittelpunkt seiner Aktivitäten stand der Messaging-Dienst „ICQ“, der als Chatplattform die Möglichkeit bietet, sich mit anderen Nutzern über vielfältige Themen auseinanderzusetzen.

Vielzahl einschlägiger Bilder auf Festplatte

Dabei spielte offenbar auch Kinderpornografie eine Rolle, denn bei dem jetzt vor dem Münsinger Amtsgericht angeklagten Mann fanden die Ermittler eine Vielzahl einschlägiger Bilder, die er im Zeitraum zwischen 2012 und 2019 auf eine externe Festplatte geladen hatte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann den Besitz „Kinderpornografischer Schriften“ vor. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 150 Tagessätzen erhob der Beschuldigte Einspruch, da er unschuldig sei.

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Sind die Bilder dem Angeklagten untergeschoben worden?

In der mehr als vierstündigen Verhandlung spielte nicht zuletzt das Verhältnis zu seiner mittlerweile von ihm geschiedenen Frau eine Rolle. Die auf der Festplatte von der Polizei sichergestellten Bilder seien ihm von dem neuen Partner seiner Frau untergeschoben worden, sagte der Beschuldigte. Damit habe sie den laufenden Prozess um das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor dem Familiengericht beeinflussen wollen.

Als minderjähriges Mädchen mit anderen, gleichgesinnten Mädchen ausgetauscht

Der als Zeuge vernommene Beamte der Kripo betonte, dass die fünfstellige Anzahl von Bildern mit einem Datenumfang von 120 Gigabyte nicht „zufällig“ auf der Festplatte gelandet sein könne. Allerdings sagte der Angeklagte, diese sei einmal für mehrere Monate an den neuen Lebenspartner der Frau verliehen gewesen. Diese stritt das ab. Im Chat habe der Angeklagte die Übermittlung eines einschlägigen Fotos mit „sehr gut“ quittiert. Er wollte sich dort unter einem eindeutig sexuell motivierten Namen als minderjähriges Mädchen mit anderen, gleichgesinnten Mädchen austauschen.

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2.500 strafrechtlich relevante Inhalte - Richter verurteilt Angeklaten

In ihrem Plädoyer sah die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe als erwiesen an. Unter den Bildern seien 2.500 mit strafrechtlich relevantem Inhalt gewesen, von denen 80 Prozent über die Chatplattform in den Besitz des Beschuldigten gelangt seien. Gefordert wurde eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung, während die Verteidigung aufgrund der verbleibenden Zweifel auf Freispruch plädierte. Das Gericht unter Vorsitz von Direktor Joachim Stahl verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen in Höhe von jeweils 15 Euro. „Es ist nicht glaubhaft, dass die riesigen Datenmengen ohne ihr Wissen bei ihnen gelandet sind“.