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Gefährlicher Angriff auf Polizistin - Die Beamten ermitteln wegen des Verdachts des versuchten Tötungsdelikts ©imago images/Ralph Peters

Nachrichten aus Deutschland: Lebensgefährlicher Angriff: Unbekannter wirft Blumenkübel auf Polizistin

Augsburg: Wirtin und ihre Mutter attackieren Polizei wegen Corona-Regeln +++ Chemnitz: Prozessbeginn gegen Mitläufer einer rechtsterroristischen Gruppe +++ Nachrichten aus Deutschland.

Hinweis: Aktuelle Nachrichten zum Corona-Virus in Deutschland finden Sie hier. 

Frankfurt am Main: Unbekannter wirft Blumenkübel auf Polizistin

Bei einer Kontrolle am Frankfurter Main-Ufer ist eine Polizistin mit einem 20 Kilogramm schweren Ton-Blumenkübel beworfen worden. Dieser sei von einer Fußgängerbrücke aus einer Höhe von sechs bis sieben Metern auf die Frau geworfen worden, habe sie aber glücklicherweise verfehlt, teilte die Polizei mit. 

Die Beamten ermitteln nun wegen des Verdachts auf ein versuchtes Tötungsdelikt. Sie waren unterwegs, um die Einhaltung der Corona-Regeln zu überprüfen. Zeugen zufolge habe ein noch unbekannter Mann den Blumenkübel in der Nacht zum Sonntag zunächst auf die Brücke getragen und dann gezielt auf die Polizeikräfte geworfen.

Kurze Zeit später nahm die Polizei einen 22-Jährigen auf dem nahe gelegenen Römerberg vorübergehend fest. Er hatte einen Schuh gegen einen Streifenwagen geworfen. Ob es sich bei ihm auch um den Werfer des Kübels handelt, war zunächst aber unklar. Die Polizei setzt bei den Ermittlungen auf Zeugen.

Quelle: DPA

Augsburg: Wirtin und ihre Mutter attackieren Polizei wegen Corona-Regeln

Im Streit um Corona-Regeln haben eine Augsburger Wirtin und ihre Mutter Polizisten attackiert - verbal und körperlich. Während des Einsatzes habe sich ein Teil einer Menschenmenge vor dem Lokal mit der Gastwirtin solidarisiert und die Einsatzkräfte bedrängt, hieß es weiter in der Mitteilung der Augsburger Polizei, und: "Sie skandierten lautstark den Namen des Lokals und warfen Plastikbecher auf die Einsatzkräfte." 

Die Wirtin und ihre Mutter wurden leicht verletzt: Sie erlitten Atemreizungen wegen des Einsatzes von Pfefferspray. Vier Polizeibeamte wurden den Angaben zufolge durch den Widerstand der beiden Frauen durch Schläge, Kratzer und Bisse verletzt. Drei von Ihnen waren nicht mehr dienstfähig. Der Ordnungsdienst der Stadt Augsburg ordnete die Einstellung des Barbetriebs an.

Der Vorfall ereignete sich am späten Freitagabend. Der Ordnungsdienst hatte der Mitteilung zufolge in dem Lokal Lärmbelästigung und Verstöße im Rahmen des Ausschankes festgestellt und die Polizei gerufen. Auf die Verstöße hingewiesen, zeigte sich die 30-jährige Lokalbetreiberin demnach uneinsichtig.

Eine Polizistin habe versucht, die Wirtin und ihre anwesende Mutter "hinsichtlich der Verstöße zu sensibilisieren, als plötzlich eine der beiden Frauen unvermittelt der Beamtin ins Gesicht schlug". Als sich die Beamtin aus der Lage befreien wollte, ging laut Polizei auch noch die andere Frau körperlich auf sie los. Daraufhin wurden die beiden Frauen von den Einsatzkräften zu Boden gebracht.

Quelle: DPA

Chemnitz: Prozess gegen Mitläufer der rechtsterroristischen Gruppe "Revolution Chemnitz"

Vor dem Amtsgericht Chemnitz beginnt an diesem Montag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitläufer der rechtsterroristischen Gruppe "Revolution Chemnitz". Den Männern aus dem Großraum Chemnitz wird Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Sie sollen am 14. September 2018 nach einer Demonstration der rechtsextremen Bewegung "Pro Chemnitz" im Bereich der Schlossteichinsel in der sächsischen Stadt Personenkontrollen vorgenommen haben. Dabei sollen die mit Bierflaschen und Quarzhandschuhen bewaffneten Angeklagten Besucher des Parks gestört, bedroht und verletzt haben.    

Für den Prozess sind mindestens elf Verhandlungstage bis Mitte Juli vorgesehen. Im März wurden vor dem Oberlandesgericht Dresden in einem anderen Verfahren gegen die Gruppe "Revolution Chemnitz" acht Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Quelle: DPA


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deb / dpa / AFP