„Denkzettel“ vom Richter: Kurzarrest nach Seefest-Schlägerei in Schliersee
Zwei 18-jährige Haushamer verurteilt
Eine wilde Prügelei nach dem Seefest in Schliersee vergangenes Jahr hatte nun für zwei 18-jährige Haushamer ein Nachspiel vor Gericht. Dort gab es einen „klaren Denkzettel“, wie es der Richter formulierte.
Schliersee/Miesbach –Gut meinte es Miesbachs Amtsgerichtsdirektor Klaus-Jürgen Schmid mit zwei 18-jährigen Haushamern: Drei Tage Kurzarrest für beide lautete sein Urteil. Das Duo hatte sich der gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht, einer der beiden zusätzlich auch der vorsätzlichen Körperverletzung. Schmid betrachtet das Urteil als „klaren Denkzettel“. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine höhere Strafe plädiert.
Das war geschehen: Das Feuerwerk am Schlierseer Seefest 2019 war gerade zu Ende, da wollten sich die beiden Angeklagten auf den Heimweg machen: kurz noch beim nahe gelegenen Skate-Park vorbei, einen dort deponierten Rucksack holen und dann nach Hause. So war der Plan der 18-Jährigen.
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Am Skate-Park angekommen, trafen sie auf einen 17 Jahre alten Bekannten, ebenfalls aus Hausham. „Ich habe ihn normal begrüßt, woraufhin er meinte, dass ich mich verpissen soll“, berichtete einer der Angeklagten. Zudem soll der Minderjährige mit einem Schimpfwort seine Mutter beleidigt haben. Dann überschlugen sich die Ereignisse. Ein Kumpel der 18-Jährigen, der in der Zwischenzeit dazugestoßen war, habe den 17-Jährigen von einer Rampe heruntergezogen, erklärte der Angeklagte. „Die beiden sind zu Boden gegangen, ich bin zu ihnen und habe dem, der mich beleidigt hat, zwei Backpfeifen gedrückt.“ Nur wenige Augenblicke später seien „Jungs, die ich nicht kannte“ aufgetaucht und hätten auf den am Boden liegenden 17-Jährigen eingetreten und -geschlagen. „Etwa zehn bis 15 Leute“, fügte der Angeklagte hinzu.
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Der zweite Angeklagte mimte das Unschuldslamm. „Wir waren beide sehr stark besoffen“, erklärte er vor Gericht. Fünf bis sechs Bier in einer Stunde sollen es gewesen sein. Er sützte die Geschichte seines Vorredners, habe selbst aber nicht in die Schlägerei eingegriffen. Als die in vollem Gange war, sei die Polizei gekommen und die Traube um den 17-Jährigen habe sich prompt aufgelöst. „Wir sind alle weggelaufen“, berichtete der 18-Jährige. Mehr sei nicht passiert. Laut Staatsanwältin soll der Angeklagte nach der Schlägerei seinem Opfer hinterhergelaufen sein und ihm einen Schlag auf den Hinterkopf verpasst haben.
Oper will die Angeklagten vor Gericht nicht allzu schwer belasten
Das Opfer selbst wollte die Angeklagten nicht allzu schwer belasten. „Es stimmt, dass wir uns gegenseitig beleidigt haben“, bestätigte der 17-Jährige. „Wer mich dann genau geschlagen hat, weiß ich nicht mehr.“ Die Folgen der Tritte und Schläge lesen sich jedoch unschön: Prellungen an Bauch, Brust und Hüfte sowie ein blaues Auge. Eskaliert sei der Streit allerdings, „weil einer von denen einer Freundin von mir mit der Handy-Taschenlampe ins Gesicht geleuchtet hat“.
Dies wiederum bestätigte besagte Freundin des Opfers, eine Miesbacherin (23). „Er wollte mich verteidigen“, sagte sie über ihren Kumpel aus. Wer wen geschlagen hat, will jedoch auch sie nicht erkannt haben. Auch die weiteren Zeugen konnten keinen genaueren Aufschluss über den Tathergang geben.
Staatsanwältin fordert höhere Strafen für die beiden Angeklagten
Für die Staatsanwältin war der Sachverhalt dennoch eindeutig. „Für mich steht fest, dass die beiden Angeklagten zugeschlagen haben“, sagte sie in ihrem Plädoyer. Für den einen Angeklagten forderte sie eine Woche Dauerarrest wegen gefährlicher Körperverletzung. Der zweite habe sich zudem der vorsätzlichen Körperverletzung strafbar gemacht, weil er „dem Opfer danach noch auf den Hinterkopf geschlagen“ habe. Auf drei Wochen Dauerarrest plädierte die Staatsanwaltschaft in seinem Fall.
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Als die beiden Haushamer das letzte Wort hatten, zeigten sie Reue. Sie entschuldigten sich beim Opfer. Auch der Angeklagte, der zuvor das Hinterherrennen und den Schlag auf den Kopf noch geleugnet hatte, machte nun reinen Tisch und räumte den Vorwurf ein. Diese Einsicht in letzter Sekunde kam den Angeklagten bei Schmids Urteil zugute. Beide verurteilte der Direktor zu drei Tagen Kurzarrest. „Vor dem Dauerarrest hat Sie nur Ihr Schlusswort bewahrt“, erklärte Schmid in Richtung der reuigen Haushamer. „Dieser Kurzarrest ist nun ein klarer Denkzettel.“
Philip Hamm