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Der Bundesgerichtshof fällt sein erstes Urteil im VW-Dieselskandal. (Themenbild)

VW-Dieselskandal: Erstes BGH-Urteil steht an

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Der Bundesgerichtshof (BGH) will heute sein erstes Urteil im VW-Abgasskandal verkünden. Geklagt hatte der Käufer eines Diesel-Autos von Volkswagen, in dem die Software zur Manipulation der Abgaswerte verbaut ist. Er hatte den Gebrauchtwagen Anfang 2014 bei einem Autohändler für rund 31.500 Euro gekauft. Der Kläger will den Wagen zurückgeben und fordert eine Erstattung des gesamten Kaufpreises.

Richter tendieren offenbar zu Sichtweise des Klägers

Der Kläger kann sich offenbar Hoffnungen machen: Bei Verhandlungsbeginn Anfang Mai hatten die obersten Richter eine Tendenz erkennen lassen. Sie zeigten sich in einer vorläufigen Einschätzung skeptisch gegenüber der Darstellung von Volkswagen, Diesel-Besitzern sei durch die unzulässige Abgastechnik in ihren Fahrzeugen kein Schaden entstanden.

VW: Fahrzeuge waren zu jeder Zeit nutzbar

Volkswagen teilte hingegen mit: "Entgegen der vorläufigen Ansicht des BGH sind wir nicht der Ansicht, dass allein der Kauf eines Fahrzeugs schon eine Schädigung darstellt." Die Diesel-Wagen seien stets nutzbar gewesen, das Risiko einer Stilllegung habe "zu keiner Zeit bestanden". Zustimmung gab es für die Andeutung der Karlsruher Richter, bei betroffenen Kunden müsse zumindest ein Betrag für die Nutzung der Autos verrechnet werden.

OLG spricht Kläger Teil des Geldes zu

Das zunächst zuständige Landgericht Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) hatte die Klage abgewiesen, in der nächsthöheren Instanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger dann einen Teil des Geldes zugesprochen. Gegen dieses Urteil vom Juni 2019 hatten beide Seiten Revision eingelegt.

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