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Als die Polizei beim Paar auftauchte und den Beschuldigten mitnahm, war auch bei der Frau das Erstaunen gross. (Symbolbild)© Keystone

Ein Polizeieinsatz als Schlusspunkt einer grossen Liebe

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Ein Frührentner stand vor dem Bezirksgericht Baden, weil er seine Frau bedroht und am Hals gepackt haben soll. Er wurde freigesprochen, weil Zweifel an seiner Schuld bestanden.

Georg und Monika (Namen geändert) hatten sich 2005 kennen gelernt. Es sei, sagt Georg, «Liebe auf den ersten Blick» gewesen, beide waren geschieden. Ihre Beziehung war glücklich: «14 Jahre lang brachte ich ihr jeden Morgen den Kaffee ans Bett.» 2017 wurde auf Monikas Drängen hin geheiratet. «Danach haben wir häufig gestritten und sie hat mich schikaniert», so Georg.

Beschuldigt der Nötigung, Drohung und Tätlichkeit – alles mehrfach – sitzt der 64-jährige Frührentner im Bezirksgericht in Baden vor Einzelrichter Peter Rüegg. Das graue Haar kurz geschnitten, den Velohelm neben sich deponiert, beantwortet Georg des Richters Fragen klar und höflich. Er war mit Anwalt erschienen. Von Anfang an hatte Georg alle Vorwürfe bestritten. Inzwischen lebt er von Monika getrennt, ein Scheidungsverfahren ist noch nicht eingeleitet. Die gemeinsame Eigentumswohnung ist ebenso verkauft wie das kleine Ferienhaus auf einem Campingplatz im Schwarzwald.

Gemäss einem gerichtlichen Eheschutzentscheid hat Georg an Monika eine pauschale Unterhaltszahlung von 12'000 Franken bezahlt. Die Befragung durch Richter Rüegg bringt düstere Kapitel von familiären Zerwürfnissen ans Licht. Die Kinder von Monika, so Georg, hätten ihn von Anfang an kategorisch abgelehnt, insbesondere eine Tochter und deren Mann: «Ich habe mich vergeblich um sie und ihren kleinen Sohn bemüht und mit Geschenken verwöhnt.»

Angeklagter weist Anschuldigungen von sich

Laut Anklageschrift soll Georg an einem Samstag im Januar 2019 gegenüber Monika gesagt haben, er werde ihre Angehörigen «abela», den Schwiegersohn «abehacke» und den Enkel, den er «bis aufs Blut hasse, runtermetzle». Gegen 22 Uhr hatten Polizisten Georg zu Hause abgeholt und für 19 Stunden in U-Haft genommen. «An jenem Vormittag hatten wir kurz gestritten, aber von dem, was ich gesagt haben soll, stimmt rein gar nichts.» Laut Rapport war nicht nur Georg, sondern auch Monika sichtlich erstaunt über das Erscheinen der Polizei, sie habe versichert, nicht bei der Polizei angerufen zu haben.

Beschuldigt war Georg auch, über die Weihnachtstage 2018 seine Frau während eines Streits am Hals gepackt und «noch ein Wort und ich drück zu» gesagt zu haben. Auch das bestreitet Georg vehement, sagt: «Ich habe sie doch geliebt.» Der Staatsanwalt wollte den 64-Jährigen, der zurzeit lediglich eine monatliche Rente von 3550 Franken bezieht, mit einer bedingten Geldstrafe von 19'800 Franken und 3900 Franken Busse bestraft sehen. Der Verteidiger forderte logischerweise einen Freispruch.

Einen solchen sprach der Richter nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» auch aus: «Es steht Aussage gegen Aussage. Da indes der Beschuldigte von Anfang an alles klar bestritten hat, es andererseits an den Aussagen der Frau gewisse Zweifel gibt – auch weil sie diese im Verlauf der Befragung geändert hat – ist er glaubwürdiger.»

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Baden

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