Kurzarbeit der Verwaltung abgewendet

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Die Stadtverwaltung hat geprüft, ob sie für die Mitarbeiter der Kultur-Stadt-Lev und des Sportparks Leverkusen Kurzarbeitergeld beantragen soll. Durch die Lockerungen in der Corona-Schutzverordnung im Mai sei das aber nicht erforderlich, schreibt die Stadt in einer Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion. „Durch die kurzfristige Wiederinbetriebnahme von Sport- und Kultureinrichtungen, inklusive Frei- und Hallenbädern, sind alle verfügbaren Personalressourcen von KSL und SPL zur Vorbereitung und Organisation einer ordnungsgemäßen Betriebsführung unter den geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln einzusetzen“, heißt es in der Stellungnahme.

Grundsätzlich wolle die Stadt in allen Verwaltungsbereichen in einen „Normalbetrieb mit besonderen Schutzstandards“ kommen. Dazu sollen so viele Mitarbeiter wie möglich ihren Dienst wieder „regelmäßig und vollumfänglich“ verrichten. Alle vorhandenen Büros in der Verwaltung sollen zumindest als Einzelbüros genutzt werden, auch Besprechungsräume könnten als Büroräume genutzt werden, es solle eine möglichst effektive Nutzung aller Räume angestrebt werden.

Oberste Priorität hat aber weiterhin der Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten. Daher sollen persönliche Kontakte, sowohl zu Bürgern wie auch zu Kollegen auf ein absolutes Minimum beschränkt bleiben. Telefonberatung und Videokonferenz sollen wo möglich weiterhin vorrangig genutzt werden. Alle Verwaltungsabteilungen sind dazu aufgefordert, einen konkreten Maßnahmenplan für einen dauerhaften Regelbetrieb zu erstellen. (stes)