Gesinnung von Stephan E. kein Problem für neuen Verteidiger

Köln/Kassel/Hamburg (dpa) - Für den Kölner Strafrechtler Mustafa Kaplan ist die rechte Gesinnung seines neuen Mandanten Stephan E. kein Problem. «Mich reizt der hoch spannende Fall, moralische Erwägungen sind bei der Übernahme eines Mandats nicht maßgeblich», sagte der Kölner Rechtsanwalt dem Magazin «Der Spiegel». Für ihn als Verteidiger spielten die politischen Ansichten des mutmaßlichen Lübcke-Mörders keine Rolle.

Der in Untersuchungshaft sitzende E. hatte am Mittwoch über seinen Pflichtverteidiger Frank Hannig erklärt, dass Kaplan ihn als weiterer Verteidiger vertreten werde. Kaplan war Opferanwalt im NSU-Prozess und vertrat den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im Streit um ein Gedicht des TV-Satirikers Jan Böhmermann. Kaplan schließt nicht aus, dass E. mit der Wahl eines türkischstämmigen Anwalts eine «positive Außenwirkung» im Sinn habe. Das aber sei legitim.

Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss getötet worden. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Stephan E. soll der Schütze sein. Er gestand die Tat zunächst, stellte sie aber später als Unfall dar. Ein weiterer Tatverdächtiger, Markus H., habe die Waffe bei der Schussabgabe auf Lübcke gerichtet. Die Anklage in dem Verfahren soll Anfang März erhoben werden.

Kanzlei Kaplan

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