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Das über 85 Jahre alte Bestattungsgesetz soll einer Totalrevision unterzogen werden. (Symbolbild)© Keystone

In Basel sollen Kinder ihre Bestattungsart selber wählen dürfen

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Die Justizkommission des Basler Grossen Rats hat kräftig am regierungsrätlichen Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz herumgeschraubt. Neben einer stärkeren Berücksichtigung der Religionsvielfalt will die Kommission neu auch Kindern erlauben, die Bestattungsart selber zu wählen.

Der Kanton Basel-Stadt will sein über 85 Jahre altes Bestattungsgesetz einer Totalrevision unterziehen. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rats begrüsst das Anliegen, legt aber in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht eine ganze Reihe an Änderungen und Anpassungen vor.

So will die JSSK im Gesetz zwar am Grundsatz des staatlichen Friedhofmonopols festhalten. Bei der Ausnahmeregelung soll aber der Religions- und Weltanschauungsvielfalt stärker Rechnung getragen werden. So sollen neu auch nicht staatlich anerkannte «Körperschaften» eigene Bestattungsplätze betreiben können, sofern der Regierungsrat diese bewilligt.

Diese grössere Freiheit bei der Wahl der Bestattungs- und Beisetzungsart soll neu auch «urteilsfähigen» Kindern offenstehen. Die Kommission hat beim entsprechenden Gesetzesparagraphen die Altersgrenze von 16 Jahren gestrichen.

Auch bei der Entscheingsbefugnis bei einer fehlenden Erklärung der Verstorbenen hat die Kommission Änderungen vorgenommen. So sollen Konkubinatspartner, die in der von der Regierung festgeschriebenen Hierarchie der entscheidungsbefugten Personen an letzter Stelle stehen, neu gleich hinter den Ehegatten oder eingetragenen Partnern folgen - also vor den übrigen Verwandten.

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