Wahlhilfe der Goal AG:AfD-Chef Meuthen handelte "fahrlässig" - DER SPIEGEL - Politik
In der Affäre um illegale Wahlkampfhilfen aus der Schweiz wächst der Druck auf AfD-Chef Jörg Meuthen. Laut einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts handelte Meuthen seinerzeit bei der Annahme der umstrittenen Werbemaßnahmen "fahrlässig". Dies geht aus der 17 Seiten umfassenden schriftlichen Begründung hervor, die dem SPIEGEL vorliegt.
2016 hatte sich der Politiker von der Schweizer Werbefirma Goal AG eine rund 90.000 Euro teure Wahlkampagne für den Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg spendieren lassen. Meuthen war damals dort auch Landeschef und Spitzenkandidat seiner Partei.
Da bis heute unklar ist, wer die Kosten dafür trug, wertete die Bundestagsverwaltung die Werbemaßnahmen als illegale Parteispende und verhängte im vergangenen Jahr ein Strafgeld gegen die AfD in dreifacher Höhe. Zu Recht, wie das Berliner Verwaltungsgericht bereits am 9. Januar in seinem mündlichen Urteil befand, mit dem es eine Klage gegen die Strafzahlung zurückwies. Wie aus der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung hervorgeht, hätte "ein sorgfältig handelnder Parteivorsitzender" erkennen müssen, "dass es sich bei den Wahlwerbemaßnahmen um eine Parteispende handelte".
"Ein umsichtiger Parteivorsitzender hätte sich über die geplanten Dienstleistungen aufklären lassen, deren Finanzierung hinterfragen und sich dann Gewissheit über die finanzierende(n) Person bzw. Personen verschaffen müssen." Dies habe der damalige baden-württembergische Landessprecher Meuthen "bei Erteilung seines Einverständnisses mit der geplanten Wahlwerbung nicht getan", so die Richter.
In der mündlichen Verhandlung am 9. Januar in Berlin hatte sich Meuthen auf die Unerfahrenheit der AfD berufen, was die Kammer jedoch nicht überzeugte.
"Mit Stress und Überforderung" in dem nach Meuthens Worten "hemdsärmlig" geführten Wahlkampf könne er "dieses Versäumnis nicht entschuldigen", halten die Richter in ihrem schriftlichen Urteil fest. Trotz mutmaßlich hoher Beanspruchung durch den Wahlkampf und weiterer beruflicher Verpflichtungen wäre Meuthen "eine zeitnahe weitere Aufklärung oder die Delegation dieser Aufklärung an andere verantwortliche Parteimitglieder - etwa den Schatzmeister – ohne Weiteres möglich gewesen", heißt es in dem Schriftsatz.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Januar wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen. Dies wird im schriftlichen Urteil ebenfalls erwähnt - mit Verweis auf eine Passage im Parteiengesetz, in der es um die Frage geht, welche Personen Spenden an die Partei "annehmen" beziehungsweise "erlangen" können.
Ob die Partei gegen das Urteil in Berufung geht, werde "derzeit intensiv diskutiert", sagte AfD-Pressesprecher Bastian Behrens. Die Frage stehe am kommenden Montag auf der Tagesordnung des AfD-Bundesvorstandes.
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