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Vor dem Ihme-Zentrum in Hannover liegt eine Straßenflucht mit Altbauten | Bildquelle: dpa

Mietpreisbremse verlängert und verschärft

Bundestag zu Wohnungsmarkt

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Insbesondere in großen Städten bleibt der Wohnungsmarkt angespannt. Nun hat der Bundestag die Mietpreisbremse verlängert und verschärft. Für Mieter soll es leichter werden, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt hat der Bundestag die Mietpreisbremse verlängert und verschärft: Bis 2025 dürfen die Mieten - in besonders betroffenen Bezirken - bei neuen Vertragsabschlüssen maximal zehn Prozent über einem Vergleichsindex liegen. Damit werden die bestehenden Regelungen um fünf Jahre verlängert.

Außerdem wird es Mietern künftig erleichtert, bei zu hohen Mieten zu viel gezahlte Beträge bis zu zweieinhalb Jahre zurückzufordern zu können. Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Monaten erfolgen.

Die Mietpreisbremse bezieht sich aber nur auf Bestandswohnungen, nicht auf Neubauten. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird über den Mietspiegel ermittelt. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die Bundesländer.

Bundestag verlängert und verschärft Mietpreisbremse
tagesschau 16:00 Uhr, 14.02.2020, Hanni Hüsch, ARD Berlin

"Preisbremse wirkt"

Die Preisbremse habe in den vergangenen Jahren gewirkt, sagte SPD-Vize-Fraktionschefin Eva Högl. Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sprach von einem Instrument, um Zeit zu gewinnen. Wichtig sei, dass diese zum Wohnungsbau genutzt werde. Die Linkspartei wiederum verlangte eine deutlich stärkere Begrenzung des Mietanstiegs.

Berlin geht noch weiter

Högl verwies auf die Lage in Berlin, wo die gezahlten Mieten bei sieben Euro lägen. Bei neuen Vermietungen würden jedoch Beträge von zehn Euro gefordert und gezahlt. Der Berliner Senat geht deutlich über die Regelungen hinaus und hat per Landesgesetz einen Mietendeckel beschlossen, der für rund 1,4 Millionen Wohnungen gelten wird. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Liegen diese schon mehr als 20 Prozent über den vom Senat veröffentlichten Obergrenzen, können Mieter eine Senkung verlangen.

Eilantrag gegen Berliner Deckel abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute einen Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel als unzulässig abgewiesen. Den Antrag hatten drei Immobilienunternehmen gestellt. Sie wollten erreichen, dass das BVerfG Vorschriften zu dem Mietendeckel vorläufig außer Kraft setzt. Doch der Eilantrag sei verfrüht, so die Richter. Dieser wäre nur dann zulässig, wenn das Gesetzgebungsverfahren bereits vollständig abgeschlossen sei. Bisher habe das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz in zwei Lesungen beschlossen. Der Senat oder der Präsident des Abgeordnetenhauses könnte aber noch eine dritte Lesung verlangen.