VW und der Dieselskandal: Was das Scheitern Verhandlungen für den Konzern und die Kunden bedeutet - DER SPIEGEL - Wirtschaft
by Simon HageWorum geht es?
Rund 400.000 VW-Kunden gehen mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage (MFK) gegen den Volkswagen-Konzern vor. Kläger ist dabei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er verlangt im Namen der Kunden Schadensersatz, weil deren Dieselfahrzeuge im Zuge des Abgasskandals an Wert verloren haben. Das Oberlandesgericht in Braunschweig prüft, ob VW-Fahrer einen grundsätzlichen Anspruch haben. Falls ja, müsste jeder einzelne Kunde den konkreten individuellen Schadensersatz jedoch noch vor Gericht durchsetzen.
VW hat jahrelang bestritten, außerhalb der USA Dieselmotoren gesetzeswidrig manipuliert zu haben. Doch zum Jahreswechsel lenkte der Konzern plötzlich ein und ließ sich auf Vergleichsverhandlungen mit dem Verband ein. Nun wurden die Verhandlungen überraschend abgebrochen. Der Vorteil für die Verbraucher im Falle einer Einigung wäre gewesen, dass sie schneller an ihre Entschädigung kommen. Ohne die Einigung könnte sich das Verfahren nun noch Jahre hinziehen.
Woran sind die Verhandlungen gescheitert?
Eigentlich wollte sich der VW-Konzern mit den Hunderttausenden Dieselkunden in diesen Wochen auf einen Vergleich einigen. In den vertraulichen Verhandlungen lief es darauf hinaus, dass VW den Kunden eine Entschädigungssumme von insgesamt 830 Millionen Euro zur Verfügung stellen sollte. Doch dann kam es zum Streit. Volkswagen behauptet, die Klägeranwälte wollten sich selbst um die Abwicklung kümmern, also die Ansprüche einzelner Kunden prüfen und die Gelder entsprechend verteilen. VW hingegen wollte dafür einen Drittanbieter engagieren - und warf den Anwälten überhöhte Honorarforderungen vor.
Das sehen die Verbraucherschützer ganz anders. Sie beklagen sich über ein "stilloses Foulspiel" des Autokonzerns, wie es VZBV-Chef Klaus Müller gegenüber dem SPIEGEL ausdrückt. Für ihn sonderbar: Um 11.53 Uhr habe die Anwaltskanzlei Freshfields, die VW vertrete, eine E-Mail geschickt, in der der Konzern auf die meisten der Forderungen des VZBV eingegangen sei. Auch der pauschalen Abgütung der Klägeranwälte in Höhe von 50 Millionen Euro hätten die VW-Anwälte zugestimmt. "Wir waren uns einig, dass das Angebot von VW in der E-Mail zustimmungsfähig ist", sagt Müller. Doch in die internen Gespräche der Verbraucherschützer platzte dann die Meldung, dass VW das Vergleichsverfahren für gescheitert erklärt. "Volkswagen hat die Chance vertan, das nach dem Betrugsskandal ramponierte Vertrauen der Kunden durch einen Vergleich zurückzugewinnen", sagt Müller.
Wie reagiert Volkswagen?
Der Autokonzern verkündete am Freitag nach einer Vorstandssitzung, die 830 Millionen Euro trotz des Scheiterns zur Verfügung zu stellen. Für VW hat das den Vorteil, dass der Konzern nun selbst über die Verteilung des Geldes wachen kann. Er kauft die klagenden Kunden quasi aus dem Prozess heraus, sie geben damit alle Ansprüche auf weiteren Schadensersatz auf. VW bereitet nun eine Webseite vor, auf der sich Kunden anschauen können, wie viel Geld sie für ihren Wagentypen als Entschädigung bekommen sollen. Die Seite soll bis kommenden Monat online gehen. Offensichtlich hat man bei VW mit den Vorbereitungen schon angefangen, bevor das Vergleichsverfahren gescheitert ist.
Was bedeutet das für die Kunden?
Die betroffenen Dieselkunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, können nun entscheiden, ob sie weiter juristisch gegen den VW-Konzern vorgehen oder dessen Einmalzahlung annehmen wollen. Laut VW liegt sie zwischen 1350 und 6357 Euro pro Person. Der Verbraucherverband will das Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig weiterbetreiben. "Wir kämpfen weiter vor Gericht für eine gute Lösung für den Verbraucher", sagt Müller.
Eine zweite Kundengruppe klagt über die Inkasso-Plattform MyRight, weitere Geschädigte prozessieren auf eigene Faust. Verbraucheranwälte bringen sich nun erneut gegen VW und das Vergleichsangebot des Konzerns in Stellung. Zwar biete Volkswagen den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine Entschädigung an, "doch diese Summe ist nicht hinnehmbar", sagt Claus Goldenstein, der VW-Kläger vertritt. Gerichte sprächen den Klägern im Durchschnitt deutlich höhere Beträge zu.
Der Prozessfinanzierer Profin lockt VW-Kunden nun damit, ihnen vorab eine Abschlagzahlung auf den möglicherweise zu erstreitenden Schadensersatz zu gewähren, die bei einem erfolgreichen Prozess aufgestockt werden soll. So will man dem Konzern bei seinem Vergleichsangebot das Wasser abgraben und hofft, selbst weitere Mandanten zu gewinnen. Welcher Weg für den Kunden der beste ist, hängt von vielen Faktoren ab, etwa den Honoraren, die Anwälte verlangen, oder von der Frage, ob den Kunden eine schnelle Lösung wichtiger ist als der höchstmögliche Schadensersatz.
Wie geht es jetzt weiter?
Durch das gescheiterte Vergleichsverfahren wird der Prozess über die Musterfeststellungsklage in seine dritte Verhandlungsrunde gehen. Die Braunschweiger Richter werden schon bald einen nächsten Termin ansetzen. Die Kunden stehen nun vor der Frage, wie sie sich verhalten sollen: das VW-Angebot annehmen oder weiterklagen.
Die Verbraucherschützer vermuten, VW habe die neue Offerte an die klagenden Kunden mit Bedacht ausgegeben. Denn das Angebot kommt gerade rechtzeitig vor einer höchstrichterlichen Entscheidung, ob Kunden womöglich sogar Anspruch auf den vollen Kaufpreis haben - oder ob der Schadensersatz um ein Entgelt für die jahrelange Nutzung gemindert werden muss. Diese Entscheidung dürfte am 5. Mai vor dem Bundesgerichtshof fallen. "VW will mit seinem Angebot offenbar möglichst viele Fälle abräumen, bevor im Mai der Bundesgerichtshof erstmals über die Klage eines Dieselopfers urteilt", sagt Christopher Rother, Geschäftsführer des Prozessfinanzierers Profin.
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