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Bundesrat lehnt Tempolimit ab

(dpa/reu/cj) Ein Vorstoß für ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist im Bundesrat gescheitert. Der Vorschlag des Umweltausschusses, die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung um eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu ergänzen, fand am 14. Februar 2020 in Berlin wie erwartet keine Mehrheit. Der Umweltausschuss der Länderkammer mit seinen vorwiegend Grünen-Landesministern hatte sich unter anderem aus Klima- und Verkehrssicherheitsgründen dafür ausgesprochen. Die Koalitionsregierungen in den Ländern mit Beteiligung der Union verhinderten aber eine Mehrheit für den Vorstoß. (Lesen Sie auch, was ein Tempolimit bringt und wer dafür bzw. dagegen ist.)

Scheuer bekräftigt Nein zum Tempolimit

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bekräftigte sein Nein zu einem Limit. Scheuer sagte in Berlin, man könne das Thema jetzt alle zwei Wochen "bis zur Erschöpfung diskutieren". Es gebe für Autobahnen aber ein bewährtes und erfolgreiches System, das auch so fortgesetzt werden sollte. Er verwies auf die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130, außerdem gebe es auf etwa einem Drittel des Autobahnnetzes schon Tempobeschränkungen. Sinnvoll seien digitale Lenkungsanlagen, die etwa je nach Wetter und Verkehrssituation passende Geschwindigkeiten anzeigen, sagte der Minister.

StVO-Novelle mit Änderungen durchgewunken

Umweltverbände zeigten sich enttäuscht von der Entscheidung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte, die Länder hätten eine Chance verpasst, ein klares Zeichen für eine Verkehrswende zu setzen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) monierte, der Bundesrat versage beim Klimaschutz. Selbst wenn die Länderkammer sich für das Limit ausgesprochen hätte, wäre dies allerdings nicht bindend für die Bundesregierung gewesen. Der eigentlichen StVO-Reform stimmte der Bundesrat dagegen zu, wenn auch mit mehreren Änderungen. Kommen sollen nun zahlreiche neue Regeln, die das Radfahren in Städten sicherer und attraktiver machen sollen. Autofahrern sollen zudem höhere Bußgelder drohen, wenn sie in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parken.