Berufungsprozess in Berlin
Vierjähriger tödlich verletzt: Bewährungsstrafe für Autofahrer
Ein 24-jähriger Berliner Autofahrer ist wegen fahrlässiger Tötung eines Vierjährigen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Das Landgericht Berlin hob damit im Berufungsprozess am Freitag das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf. Dieses hatte den Mann vor acht Monaten zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Fahrer Berufung eingelegt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Autofahrer rücksichtslos und mit nicht angemessener Geschwindigkeit unterwegs war. Deshalb sei der tragische Unfall geschehen. Der Angeklagte erklärte zu Beginn des neuen Prozesses, er sei "nicht schneller als 50 Stundenkilometer" gefahren. Sein Verteidiger hatte entsprechend auf Freispruch plädiert, der Staatsanwalt auf eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätze zu je fünf Euro. Der Anwalt des 24-Jährigen kündigte nach dem Urteil erneut Rechtsmittel an.
Kind lief von der Mittelinsel los
Das Unglück hatte sich im Oktober 2017 im Stadtteil Heinersdorf ereignet. Der Fahrer, der zu einem Fitnessstudio wollte, hatte laut Anklage auf der Romain-Rolland-Straße vorschriftswidrig auf der Busspur rechts an den staubedingt haltenden Fahrzeugen vorbeifahren wollen. Laut einem Gutachten war er mit seinem Auto mit mindestens 66 Kilometern pro Stunde unterwegs. Mutter und Kind hätten zunächst auf einer Mittelinsel gestanden. Als der Junge losrannte, sei es von dem linken Seitenspiegel erfasst worden. Der kleine Junge erlag zwei Wochen später seinen schweren Kopfverletzungen.
Amtsgericht sah Fehlverhalten der Mutter
Auch das Amtsgericht war zuvor zu der Ansicht gekommen, der Unfall wäre bei angepasster Geschwindigkeit vermeidbar gewesen. Es stellte aber auch ein Fehlverhalten der Mutter fest, die mit ihrem Sohn vom Einkaufen kam. Die Ampel habe für Fußgänger auf Rot gestanden, als das Kind plötzlich auf die Straße gelaufen sei.
Der nicht vorbestrafte Student hatte im damaligen Prozess unter Tränen sein Bedauern geäußert. Er sei etwa 70 Meter auf der Busspur gefahren und habe dann rechts abbiegen wollen. "Als das Kind auf der Straße lag, war ich geschockt."