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Foto: Bernd Wüstneck / dpa
Neuer Bußgeldkatalog

Radfahrer bekommen deutlich mehr Rechte

Autofahrern drohen höhere Strafen

Mehr Platz für Radler, höhere Strafen für Falschparker: Der Bundesrat hat über zahlreiche Neuregelungen abgestimmt, die Autofahrer und Radfahrer betreffen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat ein ganzes Paket mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt, die zum Beispiel das Radeln in der Stadt sicherer und attraktiver machen sollen. Der Bundesrat hat dem Paket zugestimmt – allerdings mit zahlreichen Änderungen. Nimmt die Bundesregierung diese an, tritt das Ganze direkt nach der Veröffentlichung in Kraft. Wann das genau ist, steht noch nicht fest.

Klar abgeschmettert hat die Länderkammer den Vorschlag des Umweltausschusses, die Änderung der Straßenverkehrsordnung um ein Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde zu ergänzen. Es gab keine klare Mehrheit, doch auch in einem solchen Fall hätte es nicht zu einem entsprechenden Gesetz kommen müssen: Die Ergebnisse wären nicht bindend für die Bundesregierung gewesen.

Abgelehnt wurde auch der Antrag, dass Kommunen für Parkausweise für Anwohner künftig bis zu 240 Euro verlangen können, ebenso, dass Verleihfirmen von E-Scootern und Leihfahrrädern künftig eine Erlaubnis benötigen sollen – samt Konzept zum Abstellen der Gefährte.

Auch auf der Streichliste des Bundesrats: Die geplante Öffnung der Busspuren für Pkw mit mehr als drei Personen, ebenso das generelle Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken.

Dafür werden die Punkte demnächst umgesetzt – mit teilweise teuren Folgen für Autofahrer:

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▶︎ Um das Radfahren sicherer zu machen, wird der Mindestabstand beim Überholen durch ein Auto auf 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts festgeschrieben. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Ziel: So sollen Lkw-Fahrer besser auf Radfahrer achten können. Dies könnten eingebaute Abbiegeassistenten allerdings auch leisten – die Einrichtung spezieller Zonen, in die nur Lkw mit solchen Helfern einfahren, wurde vom Bundesrat allerdings nicht diskutiert.

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▶︎ Auf Schutzstreifen für den Radverkehr soll ein generelles Halteverbot gelten, also auf Radwegen, die mit gestrichelter weißer Linie auf die Straße gemalt sind. Bisher dürfen Autos dort drei Minuten halten. Führt das Halten eines Fahrzeugs auf dem Schutzstreifen zum Unfall eines Radfahrers, kostet dies 100 Euro und verursacht einen Punkt.

▶︎ Ein Bußgeld von bis zu 100 statt bisher 20 Euro sowie ein Punkt in Flensburg droht Autofahrern, die in zweiter Reihe halten oder auf Geh- und Radwegen parken.

▶︎ Ein neues Schild ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen zudem bevorrechtigtes Parken.

▶︎ Neu als Verkehrsschild eingeführt wird ein grüner Pfeil nur für Fahrradfahrer zum Rechtsabbiegen und ein Verkehrszeichen für Radschnellwege, dazu soll es künftig eigene Fahrradzonen geben.

▶︎ Dazu verlangt die Länderkammer, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen auf bis zu 100 Euro deutlich zu erhöhen. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen soll künftig höher sanktioniert werden.