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Büro des Nationalrats vertagt PUK-Entscheid

Die Anhörung des Bundesrates sei gesetzlich vorgesehen, sagte Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) vor den Medien in Bern. Ob der Bundesrat von seinem Recht Gebrauch mache, sei offen. Welches Bundesratsmitglied zur Anhörung antreten würde, könnte der Bundesrat selbst entscheiden.

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Aus Rundschau vom 12.02.2020.

SP zeigt sich zufrieden

SP-Fraktionschef Roger Nordmann (VD) zeigte sich vor den Medien zufrieden mit dem Entscheid. Er werte diesen positiv, sagte er. Wenn das Ratsbüro keine PUK wollte, hätte es das schon jetzt entscheiden können.

Was ist eine PUK?
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Alt Bundesrat Moritz Leuenberger, damals noch Nationalrat, präsentiert 1989 die Ergebnisse der PUK zum «Fichen-Skandal».Keystone

Im Rahmen der Aufgabe der Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und anderen Bundesorganen kann die Bundesversammlung eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzten. Der Nationalrat und der Ständerat haben das Recht, eine PUK einzusetzen, um Vorkommnisse von grosser Tragweite abzuklären.

PUK haben weitreichende Kontrollrechte, so dürfen sie Akten einsehen und Hearings (Befragung von Beamten, Anhörung von Fachleuten) durchführen, doch dabei ist die Untersuchung auf die Abklärung einer bestimmen Frage beschränkt.

Wichtig ist der Grundsatz, dass eine PUK kein Strafgericht und auch keine Disziplinarbehörde ist. Die Einsetzung erfolgt in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses. Initiiert wird dieser Beschluss auf dem Weg einer parlamentarischen Initiative eines Ratsmitgliedes resp. einer Fraktion oder einer Kommissionsinitiative. Die Einsetzung erfolgt nach Anhörung des Bundesrats.

Die bisherigen PUK

Bisher wurden in der Schweiz vier Parlamentarische Untersuchungskommissionen eingesetzt:

(vimentis.ch)

Nordmann bekräftigte, dass aus Sicht seiner Partei eine PUK unabdingbar ist. Es handle sich um Vorkommnisse von grosser Tragweite.

Parlament muss am Schluss entscheiden

Stimmt das Büro des Nationalrats am 2. März der parlamentarischen Initiative zu, entscheidet als nächstes das Büro des Ständerats. Spricht auch dieses sich für eine PUK aus, kann das Nationalratsbüro einen Bundesbeschluss ausarbeiten. Darin werden der Auftrag und die finanziellen Mittel festgelegt.

Eine PUK wird nur eingesetzt, wenn National- und Ständerat dem Bundesbeschluss zustimmen. Beschliesst das Parlament die Einsetzung einer PUK, wird die Inspektion der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments eingestellt.

Bleibt der Schwung der Empörung?

Das Büro des Nationalrats habe nur einen Aufschub beschlossen, sagt SRF-Bundeshausredaktor André Ruch. Das gebe den noch unentschlossenen bürgerlichen Parteien FDP und SVP zweieinhalb Wochen Zeit, sich noch für oder gegen eine PUK zu entschieden. «Die Linke hofft natürlich auf weitere Unterstützer. Allerdings könnte bis Anfang März der anfängliche Schwung der Empörung schon wieder vorbei sein.»

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▶️ Einschätzung von Bundeshausredaktor André Ruch
Aus Tagesschau vom 14.02.2020.