Geheimdienstaffäre Cryptoleaks
Büro des Nationalrats vertagt PUK-Entscheid
- Das Büro des Nationalrats hat noch nicht entschieden, ob eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) die Geheimdienst-Affäre um die Zuger Firma Crypto AG untersuchen soll.
- Es will zuerst den Präsidenten der Geschäftsprüfungsdelegation sowie den Bundesrat anhören und erst dann über eine parlamentarische Initiative der SP befinden, die eine PUK fordert.
- Die Anhörungen sollen am 2. März stattfinden. Dann wird auch der Entscheid erwartet.
Die Anhörung des Bundesrates sei gesetzlich vorgesehen, sagte Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) vor den Medien in Bern. Ob der Bundesrat von seinem Recht Gebrauch mache, sei offen. Welches Bundesratsmitglied zur Anhörung antreten würde, könnte der Bundesrat selbst entscheiden.
SP zeigt sich zufrieden
SP-Fraktionschef Roger Nordmann (VD) zeigte sich vor den Medien zufrieden mit dem Entscheid. Er werte diesen positiv, sagte er. Wenn das Ratsbüro keine PUK wollte, hätte es das schon jetzt entscheiden können.
Was ist eine PUK?
Im Rahmen der Aufgabe der Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und anderen Bundesorganen kann die Bundesversammlung eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzten. Der Nationalrat und der Ständerat haben das Recht, eine PUK einzusetzen, um Vorkommnisse von grosser Tragweite abzuklären.
PUK haben weitreichende Kontrollrechte, so dürfen sie Akten einsehen und Hearings (Befragung von Beamten, Anhörung von Fachleuten) durchführen, doch dabei ist die Untersuchung auf die Abklärung einer bestimmen Frage beschränkt.
Wichtig ist der Grundsatz, dass eine PUK kein Strafgericht und auch keine Disziplinarbehörde ist. Die Einsetzung erfolgt in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses. Initiiert wird dieser Beschluss auf dem Weg einer parlamentarischen Initiative eines Ratsmitgliedes resp. einer Fraktion oder einer Kommissionsinitiative. Die Einsetzung erfolgt nach Anhörung des Bundesrats.
Die bisherigen PUK
Bisher wurden in der Schweiz vier Parlamentarische Untersuchungskommissionen eingesetzt:
- 1964: Untersuchung des fragwürdigen Vorgehens bei der Beschaffung von Mirage-Kampfflugzeugen («Mirage-Affäre»)
- 1989: Untersuchung – im Zusammenhang mit den Ereignissen um den vorzeitigen Rücktritt von Bundesrätin Elisabeth Kopp, der Amtsführung des EJPD (insb. der Bundesanwaltschaft), und des Vorgehens bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und des internationalen Drogenhandels (vgl. «Fichen-Affäre»).
- 1990: Untersuchung der Tätigkeit des militärischen Nachrichtendienstes, der Führung von Personendateien im Eidg. Militärdepartement und des Vorhandenseins geheimer Widerstandsorganisationen und ausserordentlicher Nachrichtendienste (Geheimarmeen P-26 und P-27).
- 1996: Untersuchung der Organisations- und Führungsprobleme bei der Pensionskasse des Bundes und der Amtsführung des Eidgenössischen Finanzdepartementes.
(vimentis.ch)
Nordmann bekräftigte, dass aus Sicht seiner Partei eine PUK unabdingbar ist. Es handle sich um Vorkommnisse von grosser Tragweite.
Parlament muss am Schluss entscheiden
Stimmt das Büro des Nationalrats am 2. März der parlamentarischen Initiative zu, entscheidet als nächstes das Büro des Ständerats. Spricht auch dieses sich für eine PUK aus, kann das Nationalratsbüro einen Bundesbeschluss ausarbeiten. Darin werden der Auftrag und die finanziellen Mittel festgelegt.
Eine PUK wird nur eingesetzt, wenn National- und Ständerat dem Bundesbeschluss zustimmen. Beschliesst das Parlament die Einsetzung einer PUK, wird die Inspektion der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments eingestellt.
Bleibt der Schwung der Empörung?
Das Büro des Nationalrats habe nur einen Aufschub beschlossen, sagt SRF-Bundeshausredaktor André Ruch. Das gebe den noch unentschlossenen bürgerlichen Parteien FDP und SVP zweieinhalb Wochen Zeit, sich noch für oder gegen eine PUK zu entschieden. «Die Linke hofft natürlich auf weitere Unterstützer. Allerdings könnte bis Anfang März der anfängliche Schwung der Empörung schon wieder vorbei sein.»