Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe auf Bewährung
Strafbefehl gegen Claudia Norberg! Sitzt die Wendler-Ex bald auf der Anklagebank?
Claudia Norberg: Gerade noch im Dschungelcamp, bald auf der Anklagebank?!
Der Dschungel sollte für Claudia Norberg (49) eigentlich der Start in eine neue Existenz werden. Die Ex von Schlagersänger Michael Wendler (47) wollte mit der Gage auch ihre Schulden (drei Millionen Euro!) abbauen. "Ich bin dabei mir ein neues Leben aufzubauen", sagte Norberg vor dem Einzug. Das Dschungelhonorar wollte sie als "Startkapital" nutzen. Doch Altlasten bedrohen den Traum vom neuen Leben! Denn: Die Staatsanwaltschaft Duisburg jagt sie und fordert eine Freiheitsstrafe!
Der Tatverdacht
Der Grund ist ein Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2016 gegen die Wendler-Ex! Claudia war Geschäftsführerin der Plattenfirma CNI Records. Ebenfalls dort angestellt: Michael Wendler. Die Firma ging 2016 pleite. Im Zuge der Insolvenz soll Claudia Norberg Namensrechte (u.a. "der Wendler") auf ihren Ex Michael übertragen haben. Gleiches soll sie mit den GEMA-Rechten an 176 Songs gemacht haben. Allein deren Wert beläuft sich nach branchenüblichen Schätzungen auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. Mit diesen Aktionen wollte Claudia Norberg offensichtlich verhindern, dass Gläubiger an Geld kommen!
Bei einem ihrer insgesamt neun Gläubiger handelt es sich pikanterweise um einen Ex-Manager von Michael Wendler, an den Claudia Norberg laut Urteil vom Landgericht Duisburg 118,581,42 Euro zahlen muss.
Die ganze Sache wurde zum Fall für die Staatsanwaltschaft, das Ende 2019 einen Strafbefehl gegen Claudia Norberg beantragte. In dieser Woche wurde er vom Amtsgericht Dinslaken erlassen (Az.: 143 Js 181/16). Der Vorwurf: Vereitelns der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen und falscher Versicherung an Eides statt.
Sprecherin: "Strafbefehl ist erlassen"
Auf Anfrage sagt eine Sprecherin: "Der Strafbefehl ist erlassen und zugestellt." Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg (liegt RTL vor) heißt es: Es wird "eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr festgesetzt." Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Doch Claudia Norberg will das NICHT akzeptieren. Die Sprecherin vom zuständigen Amtsgericht: "Es wurde Einspruch dagegen eingelegt." Und was heißt das jetzt? Die Sprecherin: "Die Akte wird jetzt wieder dem Richter vorgelegt, der beraumt eine Hauptverhandlung an." Das bedeutet: Claudia Norberg könnte bald auf der Anklagebank landen. Laut RTL-Informationen wurde ihr auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
Der Hintergrund im Fall Claudia Norberg
Im Verfahren geht es auch um eine falsche eidesstattliche Versicherung, die Claudia Norberg abgegeben haben soll. Laut Strafanzeige (liegt RTL vor) soll Norberg am 5. April 2016 angegeben haben, dass sie bereits seit zwei Jahren von Michael Wendler getrennt lebt. Zeitgleich wurde sie aber auf der offiziellen Homepage (www.michaelwendler.de) noch als seine Ehefrau geführt. Außerdem habe sie angegeben, dass sie die Höhe des Einkommens von Michael Wendler nicht kennt – obwohl sie sich bei der Firma Wendler Entertainment um sämtliche Verträge, die Buchhaltung und alle Rechnungen gekümmert haben soll. Hat Claudia Norberg etwa die Unwahrheit gesagt, um die wahren Vermögensverhältnisse des damals insolventen Michael Wendler zu verschleiern?
Das sagt Claudia Norberg selbst
Auf RTL-Anfrage sagt Claudia Norberg zum Strafbefehl: "Das sind alles noch 'alte Baustellen' aus der Ehe mit Michael, die ich nach und nach versuche 'abzuarbeiten'. Mein Leben ist zur Zeit voller Probleme. Ich hoffe aber, dass ich das alles irgendwann hinter mir lassen kann, um endlich ein neues Leben ohne Probleme zu beginnen. Ich will aber nicht aufgeben und hoffe einfach weiter, dass irgendwann auch in meinem Leben wieder alles gut wird."
Im Video: Claudia Norberg zieht blank
Erst kürzlich hat Claudia Norberg bei einem Shooting die Hüllen fallen lassen. Mehr dazu gibt's hier.