Wolfsabschuss: Wie belastbar ist neue Regelung?
by NDRAnsatz gut, Umsetzung mäßig - so in etwa lautet das Urteil von Wolfsberater Helge John aus Celle zu dem, was am Freitag vom Bundesrat durchgewunken worden ist. Der Gesetzestext zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sei nicht kronket genug. So stört sich John beispielsweise an der Formulierung, dass Wölfe geschossen werden dürfen, bis in einem Gebiet keine Nutztiere mehr gerissen werden. "Das hat eine Riesenbandbreite. Meint man damit einen Landkreis? Über welche Zeiträume sprechen wir, in denen keine weiteren Nutztierrisse dazukommen?"
Der Bundesrat hat eine Änderung des Naturschutzgesetzes beschlossen, damit Wölfe nach Rissen von Nutztieren künftig leichter geschossen werden können. Umweltschützer üben Kritik.
Informationen zur SendungNDR Info - 14.02.2020 14:00 Uhr
Keine Zuordnung zu bestimmtem Wolf mehr nötig
Der Bundesrat hat am Freitagvormittag eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Wie NDR 1 Niedersachsen berichtet, müssten gerissene Nutztiere damit nicht mehr einem bestimmten Wolf zugeordnet werden, bevor ein Abschuss genehmigt wird. Vielmehr dürften Wölfe aus einem Rudel so lange geschossen werden, bis keine Risse mehr verzeichnet werden. Sowohl in Niedersachsen als auch in Schleswig-Holstein haben Weidetierhalter immer wieder mit Wolfsrissen zu tun.
Lies: Neue Chance für gutes Wolfs-Management
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) begrüße das Gesetz und sei erleichtert, heißt es in einer Mitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums. "Damit kommen wir unserem Ziel näher, mit einem nationalen Wolfs-Managementplan Kriterien und Methoden zu entwickeln, mit denen die Zahl der Tiere in Niedersachsen reguliert werden kann", sagte Lies in einer Rede vor der Ländervertretung. Ihm gehe es darum, "den Wolf als Art zu erhalten und die Akzeptanz für den Wolf bei den Bürgern trotz aller Nutztierrisse dauerhaft zu sichern". Mit der Gesetzesänderung sei es nun möglich, "einen Plan zu entwickeln, wo Wölfe leben können". Niedersachsens CDU-Chef Dirk Toepffer sagte: "Die Entscheidung des Bundesrates ist ein unglaublich wichtiges Signal an alle Tierhalter in Niedersachsen. Sie zeigt: Der Staat stellt sich hinter die Menschen, deren Schafe und Rinder dem Wolf trotz massiver und teurer Schutzmaßnahmen immer wieder zum Opfer fallen."
Deutsche Umwelthilfe kritisiert Beschluss als europarechtswidrig
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die Gesetzesänderung und hält sie für europarechtswidrig. "Ein Bestandsmanagement mit der Jagdwaffe ist selten wirksam, weil die Reviere oft schnell durch andere Tiere der gleichen Art wiederbesetzt werden", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Zudem befürchtet die Organisation, dass die Regellockerung bei Wölfen "als Türöffner für den Abschuss anderer seltener Arten wie Fischotter, Kegelrobbe oder Luchs genutzt werden, bei denen es eine nicht unerhebliche Dunkelziffer illegaler Abschüsse gibt", heißt es in einer Mitteilung.