Zerstörung von Naturraum

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Mit großer Verwunderung und tiefster Enttäuschung über die Rechtslage der Natur gegenüber nahm ich die Berichte über die Verhandlung der APG gegen die Waldbesetzung und über die Rodung des Strauch- und Baumbestands im letzten Moorrest von Schallmoos zur Kenntnis. Aus beiden Berichten ist die Bereitschaft zur höchsten Brutalität und Lebensverachtung offenbar. Die Existenz wertvoller Biotope mit einer reichhaltigen Pflanzen- und Tierwelt wird aufgrund einer kapitalistisch und auf Mammon orientierten Denk- und Entscheidungsweise infrage gestellt und entsprechend den vom Menschen geschaffenen Gesetzen vernichtet.

Im Sommer hatte ich Gelegenheit, das Spiel von Kindern in der Fläche des Moorrests in Schallmoos zu beobachten. Ihre Behutsamkeit im Umgang mit den Pflanzen und Tieren und ihre Freude haben mich tief beeindruckt.

Als im Naturschutz engagierter, weltweit tätiger Biologe habe ich im Laufe meiner Tätigkeit erfahren, dass die Abläufe in der Natur den Naturgesetzen folgen. Des Menschen Gesetze aber können jederzeit für die Zielvorgaben der maximalen Kapitalerwirtschaftung gebeugt und lebensverachtend durchgesetzt werden. Alles Lebendige reagiert den Naturgesetzen entsprechend mit Leben und dessen Weitergabe oder mit Tod.

Der Mensch durchbricht diese Naturgesetzmäßigkeiten, setzt klare Tätigkeiten der Lebensauslöschung und unterbindet damit die Weiterentwicklung und Anpassung an veränderte ökologische Bedingungen des Lebendigen im Laufe der Evolution. Die vom Menschen definierten Naturschutzgesetze reichen offensichtlich nicht aus, um eine Lebensfülle und deren Weiterentwicklung zu garantieren, wie wir an den beiden Beispielen der Berichte über die 380-kV-Leitung und das Auffahren der Bagger in Schallmoos sehen können. Sie zeigen deutlich die mangelnde Achtung mancher Entscheidungsträger vor dem Leben und der Natur mit ihren Gesetzmäßigkeiten.

Ja, und welche Lebens- und Erlebensgrundlagen sollen und können dann den Kindern weitergegeben werden? Asphaltflächen, Rodungsflächen oder Lebensflächen mit Möglichkeiten der Weiterentwicklung für Lebewesen - Menschen miteingeschlossen? Hier sind auch die Entscheidungen in der Politik, Verwaltung und Justiz (Stichwort: Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung bis zur endgültigen Entscheidung) in höchstem Maße gefordert!

Univ.-Prof. i. R. Dr. Roman Türk, Präs. Naturschutzbund Österreich