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Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker.© APAweb / Herbert Pfarrhofer

Rechnungshof erneuert Kritik bei Mineralölsteuer-Begünstigungen

Finanzministerium hatte Empfehlungen nur zur Hälfte umgesetzt, will aber im Rahmen der Ökologisierung weiter evaluieren.

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Im Herbst 2016 hat der Rechnungshof den Umgang des Finanzministeriums mit Mineralösteuer-Begünstigungen kritisiert. Diese Kritik hat er nun in einem Follow-Up-Bericht erneuert: Bemängelt wird unter anderem die steuerliche Begünstigung beim gekennzeichneten Gasöl (Heizöl Extra Leicht), durch die dem Staat jährlich 400 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgehen.

Sechs von zwölf Empfehlungen des Rechnungshofes habe das Finanzministerium nicht umgesetzt, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht: So habe das Ministerium die Höhe und Notwendigkeit der Mineralölsteuerbegünstigungen sowie die Vielzahl an Steuersätzen nicht evaluiert. Das Volumen an Steuerbegünstigungen bei der Mineralölsteuer insgesamt sei mit rund 1,152 Milliarden Euro im Jahr 2017 weiterhin hoch gewesen.

Die Steuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe (Kerosin) führte 2017 laut Berechnungen des Rechnungshofs zu einem Steuerausfall von 376 Millionen Euro, die Steuerbefreiung für biogene Treibstoffe brachte einen Steuerausfall von 296 Millionen Euro und die Steuerbefreiung für Schiffbetriebsstoffe zu einem Entfall von 48 Millionen Euro.

Auch interne Revision sah Anlass für Kritik

Der Rechnungshof bleibt bei seiner Empfehlung, insbesondere zu evaluieren, ob 15 Jahre nach Einführung biogener Treibstoffe noch die Notwendigkeit einer Steuerbegünstigung als zusätzliche flankierende Maßnahme zur Unterstützung von Biokraftstoffen besteht. In eine Evaluierung wäre auch die Frage einzubeziehen, ob die beabsichtigte Wirkung nicht besser durch direkte Förderungen anstelle einer steuerlichen Begünstigung erreicht werden kann.

Auch die Interne Revision des Finanzministeriums selbst habe Anlass zur Kritik gesehen und vor allem die Begünstigung beim gekennzeichneten Gasöl kritisiert. Gasöl eignet sich auch als Treibstoff für Dieselmotoren, war jedoch deutlich geringer besteuert als Diesel. Bei gleicher Besteuerung wäre das Steueraufkommen für gekennzeichnetes Gasöl von 2015 bis 2017 jährlich um mehr als 400 Millionen Euro höher gewesen, schreibt der Rechnungshof und empfiehlt dem Ministerium daher neuerlich zu evaluieren, ob die Begünstigungen bei der Mineralölsteuer wirklich notwendig sind.

Das Finanzministerium teilte auf Anfrage der "Wiener Zeitung" mit, dass sich die Task Force zur ökologischen Steuerreform auch mit diesen Themen befassen werde.