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Jörg Meuthen, Bundesvorsitzender der Partei Alternative für Deutschland (AfD).Foto: dpa
Urteil zu AfD-Spenden

Parteichef Meuthen handelte „fahrlässig“

Berlin - AfD-Parteichef Jörg Meuthen gerät in seiner Parteispendenaffäre weiter unter Druck. Bei der Annahme von Wahlkampfunterstützung 2016 im Wert von 89.800 Euro habe Meuthen "fahrlässig" und damit schuldhaft gehandelt, urteilt das Verwaltungsgericht Berlin.

Im Januar hatte das Gericht eine Klage der AfD gegen eine Strafzahlung der Bundestagsverwaltung abgewiesen. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Darin spart das Gericht nicht mit deutlicher Kritik an Meuthen: "Ein sorgfältig handelnder Parteivorsitzender ... hätte erkannt, dass es sich bei den Wahlwerbemaßnahmen um eine Parteispende handelte", heißt es dort. "Ein umsichtiger Parteivorsitzender hätte sich über die geplanten Dienstleistungen aufklären lassen, deren Finanzierung hinterfragen und sich dann Gewissheit über die finanzierende(n) Person bzw. Personen verschaffen müssen."

Meuthens Bekannter hatte Plakate und Flyer produzieren lassen

Meuthens Bekannter, der Werber Alexander Segert, hatte für ihn im baden-württembergischen Landtagswahlkampf Plakate und Flyer produzieren lassen. Bei der mündlichen Verhandlung gab Meuthen an, sich nicht um Art und Umfang der Kampagne gekümmert zu haben. Er habe Segert mit den Worten "Mach das!" freie Hand gelassen. Den Wahlkampf habe er "hemdsärmelig" geführt und sei ständig am Rande der Überforderung gewesen. Die Bundestagsverwaltung wertet die Unterstützung als geldwerte illegale Parteispende und hat eine Strafzahlung in dreifacher Höhe verhängt: 269.400 Euro.

Das Gericht sieht Meuthen voll verantwortlich: Trotz "mutmaßlich hoher Beanspruchung durch den Wahlkampf und weiterer beruflicher Verpflichtungen wäre ihm eine zeitnahe weitere Aufklärung oder die Delegation dieser Aufklärung an andere verantwortliche Parteimitglieder - etwa den Schatzmeister- ohne weiteres möglich gewesen."

Gegen das Urteil ist die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Der AfD-Bundesvorstand wird nach RND-Informationen auf seiner Sitzung am Montag darüber entscheiden, ob die Partei in die zweite Instanz zieht. (RND)