Angeklagter: "Sie ist blöd gefallen": Freundin zum Pflegefall gedroschen: Prozess gegen 26-jährigen Wiener

30-Jährige erlitt Herz-Kreislaufstillstand, konnte aber reanimiert werden - Schwere Dauerfolgen gegeben - Angeklagter: "Sie ist blöd gefallen".

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Sujetbild © APA/KERSTIN SCHELLER

Ein regelrechter Gewaltexzess dürfte sich am 28. März 2019 in einer Wohnung in Wien-Favoriten ereignet haben. "Es hat dort ausgeschaut wie auf einem Schlachtfeld", hielt Staatsanwalt Stefan Berger am Freitag am Landesgericht fest. Er warf einem 26-Jährigen absichtliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen vor. Der Mann soll laut Anklage seine Freundin zum Pflegefall gedroschen haben.

Fest steht, dass es in den Morgenstunden zwischen dem 26-Jährigen und seiner Partnerin zu einem lautstarken Streit kam. Nachbarn hörten Schreie, danach mehrere Pumperer und am Ende Geräusche, die auf das Aufprallen eines Körpers hindeuteten. Wie der Staatsanwalt einem Schöffensenat (Vorsitz: Petra Schindler-Pecoraro) darlegte, soll der Angeklagte der Frau zunächst eine Sektflasche samt Kübel auf den Kopf geschlagen, sie dann gepackt und mit dem Kopf gegen den Kühlschrank, einen Heizkörper, eine Kommode und schließlich gegen die Wand gedroschen haben, bis die Frau bewusstlos zu Boden stürzte und einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitt. Dann verständigte er die Rettung und machte den Einsatzkräften vor, seine Freundin wäre auf der Straße von einer Unbekannten attackiert worden, habe sich nach Hause retten können und dort das Bewusstsein verloren.

30-Jährige konnte reanimiert werden

Die Rettungskräfte konnten die 30-Jährige reanimieren. Sie wurde in ein Spital gebracht und stabilisiert. Die Folgen der erlittenen Verletzungen waren jedoch verheerend. Die junge Frau trug ein hirnorganisches Psychosyndrom davon, ihre Bewegungsfähigkeit und ihre Körperfunktionen sind stark eingeschränkt. "Ihre Erinnerung an die letzten beiden Jahre ist komplett getilgt", berichtete ihre Schwester als Zeugin. Die Rechtsvertreterin der Betroffenen sprach von "krassen neurologischen Störungen". Die 30-Jährige könne sich dunkel an den Angeklagten erinnern, wisse aber nicht mehr, dass sie mit ihm in einer Beziehung war. Außerdem sei sie seither durchgehend auf fremde Hilfe angewiesen und lebe daher wieder bei ihren Eltern.

Anhand der Blutspuren in der Wohnung, die der Angeklagte vergeblich mit Küchenrollen zu beseitigen versucht hatte, war rasch klar, dass seine Version nicht stimmen konnte. Endgültig wurde diese von einem DNA-Gutachten widerlegt. Vor Gericht erklärte er, es sei an besagtem Morgen zunächst "alles schön und gut" gewesen. Dann habe seine Freundin zu schreien angefangen und sei handgreiflich geworden. Sie habe ihn gekratzt. Da habe er sie geschubst. Sie sei "blöd gefallen". "Ich wollte sie weg von mir haben, aber weil sie so hysterisch war, ist das passiert", gab der 26-Jährige zu Protokoll. Sie sei "am Boden geblieben" und habe geblutet.

Verhandlung vertagt

Der Prozess gegen den 26-Jährigen, der seine Freundin zum Pflegefall gedroschen haben soll, ist auf Ende März vertagt worden. Das Gericht will noch eingehend ein gerichtsmedizinisches Gutachten zum Zustandekommen der Verletzungen erörtern.