Nonne überfährt einjähriges Kind: Keine Strafe trotz tödlichem Unfall

Gericht in Augsburg stellt Verfahren gegen Ordensschwester ein

Augsburg/Gundelfingen - Gut ein halbes Jahr nach dem Unfalltod eines einjährigen Buben im schwäbischen Gundelfingen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Fahrerin eingestellt.

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Das Gericht sah es erwiesen an, dass die Nonne auch ohne Urteil bestraft sein. (Symbolbild)

Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung seien abgeschlossen, sagte ein Behördensprecher am Freitag in Augsburg. Zuvor hatte die "Augsburger Allgemeine" darüber berichtet.

Am 22. Juni 2019 hatte die damals 78-Jährige den Einjährigen auf einem Parkplatz in Gundelfingen (Kreis Dillingen) übersehen und mit ihrem Wagen überrollt.

Die Mutter stand in der Nähe. Der Bub starb einen Tag später in einem Krankenhaus.

Von der Erhebung einer öffentlichen Klage sei abzusehen, weil die Unfallverursacherin der Familie des Kindes Entschädigung im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs gezahlt habe.

Zudem arbeite die Nonne seit ihrer Jugend im Dienste von Menschen. Eine Bestrafung per Gerichtsurteil sei unnötig, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai.

Dieser Argumentation sei auch das Gericht gefolgt.

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Das Kind wurde ins Krankenhaus gebracht, konnte aber nicht mehr gerettet werden. (Symbolbild)