Bringt die Verkabelung wirklich die erhoffte Verbesserung?

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1.  Die ganze Leitung ist weder zeitgemäß noch notwendig und darf daher nicht gebaut werden.

2. Falls gebaut werden muss, dann als Kabel oder zumindest Teilverkabelung und
auf jeden Fall weit weg von den aktuellen Protestgebieten, also bei anderen Betroffenen.

Das ist die oft geäußerte Forderung in der aktuellen Debatte, obwohl eine rechtsgültige Baufreigabe vorliegt. Daran ändern auch noch so viele private Gegengutachten nichts. Die Praxis zeigt ja oft genug den Wert solcher beauftragter Gutachten.
Man kann ja nachvollziehen, wenn sich direkt betroffene Anrainer und Grundbesitzer wehren. Letztlich verschiebt aber jede Projektänderung das Problem nur zu den dann neu Betroffenen. Dass die Leitung, in welcher Form auch immer, notwendig und gebaut werden muss, steht angesichts der Zukunftsprobleme wohl außer Zweifel. Am Ende des Tages werden die von den Gegnern zu bezahlenden Rechtsanwälte als die einzigen Gewinner dastehen!
Eine Verkabelung bringt für die Grundeigentümer keine wesentliche Verbesserung. Die Inanspruchnahme von fremden Grundstücken und Rodungen sowie Landschaftseingriffe sind kaum geringer, in der Bauphase sogar deutlich schwerwiegender als bei einer Freileitung:
Trassenbreite und Waldrodungen von bis zu 50 m in der Bauphase, in der Betriebsphase immer noch 25 m, dauerhaft mit Fahrzeugen zugänglich, darf nur mit Ackerpflanzen, nicht mit Bäumen, bewachsen werden. Ein 380-kV-Kabel ist ein komplexes System, nicht vergleichbar mit anderen Kabeln oder Leitungen. Es sind eine Reihe von ober- und unterirdischen Bauten erforderlich: Muffen alle 1 km, mit immer zugänglichen Cross-Bonding Räumen, Übergangsbauwerke beim Wechsel Freileitung/Kabel mit Flächenbedarf ca. 130 x 150 m.

Mit der Anzahl und Länge der Kabelabschnitte steigt die Wahrscheinlichkeit von Überspannungsschäden. Schadensbehebung ist beim Kabel deutlich schwieriger und beträgt durchschnittlich ab drei Wochen aufwärts, im Gegensatz zu wenigen Stunden oder Tagen bei Freileitungen. Woraus sich eine deutlich geringere Verfügbarkeit und damit Wirtschaftlichkeit ableitet.
Freileitungen sind überholt und längst nicht mehr Stand der Technik wird oft behauptet. Das ist sachlich unrichtig, nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, und die Praxis beweist es. Richtigerweise sind Erdkabel ebenfalls Stand der Technik, was aber in gemischten Netzen nur eingeschränkt gilt. Bislang gibt es nur sehr geringe Erfahrungswerte, wie sich Erdkabelabschnitte dort verhalten.
Daher hat der deutsche Gesetzgeber 2009 vier Pilotprojekte, Ende 2015 weitere fünf, für Teilverkabelungen im 380-kV-Drehstrombereich festgelegt, um gesicherte Werte für künftige Planungen zu erhalten. Daraus wird manchmal fälschlich abgeleitet, in Deutschland würden Verkabelungen zwingend verlangt. Eher kann daraus geschlossen werden, dass für diese Anwendungsfälle derzeit ein Stand der Technik nur sehr bedingt vorliegt.
All das kann man auf der Internet-Seite der IG-Erdkabel unter dem Titel "Drehstrom - Erdkabel - Chancen und Herausforderungen bei 380 kV" auf 16 Seiten ausführlich nachlesen. Ich kann mir nicht vorstellen, warum in Kenntnis der dort beschriebenen Fakten so leichtfertig eine Verkabelung erstritten werden soll. Vor allem den betroffenen Grundbesitzern sei dieser Artikel empfohlen. Wünschenswert wäre ein realistisches, emotionsfreies Herangehen an dieses für unsere Zukunft wichtige Projekt.

Wolfgang Gassner, 5082 Grödig