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Hunderttausende VW-Kunden sind vom Dieselskandal betroffen.© APAweb / zb / Patrick Pleul

VW-Vergleich zum Dieselskandal gescheitert

Volkswagen hatte 830 Millionen Euro geboten, aber wegen eines Streits um das Anwaltshonorar kam mit den Verbraucherschützern keine Einigung zustande. VW will die betroffenen Dieselkunden nun dennoch entschädigen.

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Die Verhandlungen über einen Vergleich für hunderttausende vom Dieselskandal betroffene VW-Kunden zwischen dem Autobauer und dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind vorerst gescheitert. Die Parteien hätten sich zwar auf einen Vergleich in einer Größenordnung von 830 Millionen Euro geeinigt, diese Lösung sei aber gescheitert, teilte Volkswagen am Freitag in Wolfsburg mit.

Grund seien "unangemessene" Anwaltsforderungen. Der vzbv habe "bis zum Schluss" auf eine Pauschalzahlung von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden, erklärte VW. "Ausreichend konkrete Nachweise", für welche Leistungen die 50 Millionen Euro gezahlt werden sollten, hätten die Rechtsberater des vzbv "nie geliefert", erklärte der Konzern. Auch einer unabhängigen rechtlichen Prüfung ihrer Gebührenforderung hätten sie sich verweigert.

Doch unabhängig von dem nun geplatzten Vergleichsverfahren mit den  Verbraucherschützern will VW den in Deutschland klagenden Dieselkunden eine Entschädigung zahlen. Die ausgehandelten 830 Millionen Euro sollen "auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands" angeboten werden, kündigte das Unternehmen nach einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitag an.

Zum gescheiterten Vergleich hieß es weiter, dass eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund für Volkswagen unmöglich sei.

VW und vzbv streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig über Entschädigungen für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer. Die deutschen Verbraucherschützer wollen stellvertretend für die Autobesitzer mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen lassen, dass der Autokonzern betroffene Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.

VW hatte im September 2015 eingeräumt, weltweit in Millionen Fahrzeugen seiner Marken eine illegale Software eingebaut zu haben. Diese ließ den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken, nicht aber im täglichen Straßenverkehr. Volkswagen argumentierte stets, dass die Kunden keinen Schaden erlitten hätten, da nach Software-Updates alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten und sicher seien. Mehrere Gutachten hätten zudem bestätigt, dass die Fahrzeuge "keinen Wertverlust aufgrund der Dieselthematik" erlitten hätten.

Vergleichsverhandlungen liefen seit Anfang Jänner

Bereits bei der zweiten Verhandlung Mitte November legte das OLG den Streitparteien einen Vergleich nahe. VW willigte Anfang Jänner in Verhandlungen darüber ein.

Im Klageregister des zuständigen Bundesamts für Justiz gab es bis zu Beginn des Musterfeststellungsverfahrens am 30. September rund 470.000 Anmeldungen. VW hatte betont, es gebe auch viele Abmeldungen und mögliche Mehrfach-Anmeldungen. Bei einer Summe von 830 Millionen Euro könnte jeder Verbraucher damit im Durchschnitt mit weniger als 2.000 Euro rechnen. (afp/kle)