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(Bild: stock.adobe.com)
Hauskauf abgewickelt

Zuzug muslimischer Familie: Bescheid rechtskräftig

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Das juristische Tauziehen um den Zuzug einer muslimischen Familie im niederösterreichischen Weikendorf ist zu Ende. Nach monatelangem Streit ist nun der positive Bescheid der Grundverkehrsbehörde des Landes in Rechtskraft erwachsen, teilte das Land NÖ am Freitag mit. Der Hauskauf wurde bereits abgewickelt. Wie die Familie nun weiterverfährt, ist allerdings noch unklar.

Wie mehrfach berichtet, war der Fall im Juni 2019 bekannt geworden. Die elfköpfige Familie mit Hauptwohnsitz in Wien stammt aus Palästina, keine der Personen besitzt eine österreichische Staatsbürgerschaft, hatte eigenen Angaben zufolge im März ein Wohnhaus im Weikendorfer Ortsteil Dörfles erworben.

„Sitten und Gebräuche liegen weit auseinander“
Die Gemeinde wollte dem Kauf keine Zustimmung erteilen und zeigte sich „nicht interessiert“ an einem Liegenschaftskauf durch die Flüchtlingsfamilie. In einer ersten Erklärung an die Grundverkehrskommission hatte Weikendorfs Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) festgehalten: „Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“. Dies ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben. Diese Feststellung sorgte in der Folge für Wirbel.

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(Bild: APA/Roland Schlager)

Die Grundverkehrsbehörde des Landes Niederösterreich prüfte und genehmigte schließlich den Ankauf. Gegen den damals erlassenen positiven Bescheid erhob die Kommune Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, blitzte jedoch kurz vor Weihnachten ab.

Gegen weitere Anfechtung entschieden
Nun entschied sich der Weikendorfer Gemeindevorstand gegen eine weitere Anfechtung des Bescheids beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof. Dies wurde am Freitag seitens des Landes Niederösterreich bestätigt. Nachdem der Hauskauf nunmehr abgewickelt sei, sei die Sache aus ihrer Sicht rechtlich abgeschlossen, hob Duzdar auf APA-Anfrage hervor. Eine Prognose, ob die Familie das Objekt in der Gemeinde Weikendorf längerfristig behalten werde, wollte die Juristin nicht abgegeben.