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VW und der vzbv gaben sich gegenseitig die Schuld am Scheitern des Vergleichs. (Archivbild)

Dieselbetrug: VW will Entschädigung ohne Vergleich

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Die Verhandlungen über einen Vergleich zu Entschädigungen für Hunderttausende VW-Dieselkunden sind geplatzt - eine Entschädigung für die Dieselfahrer, die sich zur Braunschweiger Musterfeststellungsklage angemeldet hatten, soll es aber dennoch geben. Die für den Vergleich ausgehandelte Summe von 830 Millionen Euro solle "auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands" angeboten werden, teilte das Unternehmen nach einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitag mit.

Entschädigung von bis zu 2.100 Euro pro Kopf?

Zuvor hatte Volkswagen mitgeteilt, der Vergleich sei wegen der Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gescheitert - sie sollen eine Vergütung von 50 Millionen Euro gefordert haben, die nicht näher begründet worden war. Wenig später dann die Kehrtwende bei VW: Nach weiteren Beratungen des Managements hieß es am Nachmittag von VW: Das formale Scheitern der Vergleichsverhandlungen dürfe "nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen". Die Summe pro Kopf könnte bei den von VW angeführten bis zu 470.000 Klägern bei bis zu 2.100 Euro liegen.

Vzbv gibt VW die Schuld am gescheiterten Vergleich

Der vzbv hingegen gab Volkswagen die Schuld für die gescheiterten Vergleichsverhandlungen: VW habe kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollen, sagte vzbv-Chef Klaus Müller in Berlin.

Erste Musterfeststellungsklage in Deutschland

Die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen VW ist die erste ihrer Art in Deutschland überhaupt: Klagen dieser Art sind erst seit November 2018 zugelassen. Am 30. September hatte der Prozess vor dem OLG in Braunschweig begonnen. Das Gericht muss feststellen, ob - und wenn ja, wo - der Konzern gegen Gesetze verstoßen hat und ob VW grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss. Bereits im November hatte sich angedeutet, dass es Vergleichsverhandlungen zwischen VW und der Klägerseite geben könnte. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Michael Neef beide Seiten eindringlich zu solchen Verhandlungen aufgefordert.

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