DGAP-News: ADLER Real Estate AG: Bekanntmachung eines Kontrollwechsel an die Wandelanleihegläubiger (deutsch)

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ADLER Real Estate AG: Bekanntmachung eines Kontrollwechsel an die Wandelanleihegläubiger

DGAP-News: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe/Firmenübernahme
ADLER Real Estate AG: Bekanntmachung eines Kontrollwechsel an die
Wandelanleihegläubiger

14.02.2020 / 13:35
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ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung

im Zusammenhang mit den

EUR 137,9 Mio. 2,5 % Wandelschuldverschreibungen 2016/2021

ISIN DE000A161XW6
WKN A161XW

(die "Schuldverschreibungen")

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 180360 B
(die "Anleiheschuldnerin"), macht hiermit gemäß § 14(1)(a)(i) der
Bedingungen der vorgenannten Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen")
bekannt, dass am 11. Februar 2020 ein Kontrollwechsel im Sinne von §
14(1)(e)(i) der Anleihebedingungen bei der Anleiheschuldnerin eingetreten
ist. An diesem Tag haben laut Veröffentlichung der ADO Properties S.A. (die
"Bieterin") vom 14. Februar 2020 mehr als 50% der Aktionäre der
Anleiheschuldnerin das am 7. Februar 2020 veröffentlichte Übernahmeangebot
(Tauschangebot) der Bieterin an die Aktionäre der Anleiheschuldnerin
angenommen.

Gemäß § 14(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen hat die Anleiheschuldnerin im
Falle eines Kontrollwechsels zudem einen Wirksamkeitstag im Sinne der
Schuldverschreibungen für diesen Kontrollwechsel festzusetzen (der
"Wirksamkeitstag")
und bekannt zu machen. Der Vorstand der Anleihegläubigerin hat den 27.
Februar 2020 als Wirksamkeitstag im Sinne der Schuldverschreibungen für den
Kontrollwechsel festgesetzt, der hiermit gemäß § 14(1)(a)(ii) der
Anleihebedingungen bekannt gemacht wird.

Jeder Anleihegläubiger ist gemäß § 14(1)(b) der Anleihebedingungen
berechtigt, mittels Abgabe einer Rückzahlungserklärung von der
Anleiheschuldnerin zum Wirksamkeitstag die Rückzahlung einzelner oder aller
seiner Schuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt
wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden, zum
Nennbetrag zuzüglich bis zum Wirksamkeitstag (ausschließlich) auf den
Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Rückzahlungserklärung muss
der Anleiheschuldnerin mindestens zehn Tage vor dem Wirksamkeitstag
zugegangen sein, wie in den Anleihebedingungen näher beschrieben.

Falls Anleihegläubiger nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels bis zum
Wirksamkeitstag (einschließlich) ihr Wandlungsrecht ausüben, wird der
Wandlungspreis für diesen Zeitraum nach Maßgabe von § 14(1)(d) der
Anleihebedingungen angepasst. Der Wandlungspreis ändert sich danach bis zum
Wirksamkeitstag (einschließlich) wie folgt:

ISI- Bezeichnung Nennbe- Wandlungs- Wandlungs- Wand- Wandlungs-
N trag je preis je preis je lungs- verhält-
Teil- Teilschuld- Teilschuld- ver- nis1
schuldver- verschrei- verschrei- hält- (angepasst-
schrei- bung bung nis1 )
bung (angepasst)
DE0- 2,5 % 13,79 EUR12,5039 EUR 11,9879 1:1,1- 1:1,150326
00A- Wandel- 02
161- schuldver-
XW6 schreibun-
gen
2016/2021
1 Das Wandlungsverhältnis beschreibt, wie viele neue Aktien ein
Anleihegläubiger für jeweils eine Wandelschuldverschreibung erhält.

Berlin, im Februar 2020

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADLER Real Estate AG
Joachimsthaler Straße 34
10719 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 398 018 10
Fax: +49 30 639 61 92 28
E-Mail: info@adler-ag.com
Internet: www.adler-ag.com
ISIN: DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02
WKN: 500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0
Indizes: SDAX, GPR General Index
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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975853 14.02.2020
 ISIN  DE0005008007  XS1211417362  DE000A1R1A42  DE000A11QF02

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