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© APA/AFP/SAUL LOEB

Dieselskandal: VW bot Geschädigten 830 Mio. Euro

Musterverfahren

Vergleich im Musterverfahren gescheitert - Kunden sollen dennoch Geld bekommen.

Die Verhandlungen über einen Vergleich für hunderttausende vom Dieselskandal betroffene VW-Kunden zwischen dem Autobauer und dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind vorerst gescheitert. Die Parteien hätten sich zwar auf einen Vergleich in einer Größenordnung von 830 Millionen Euro geeinigt, diese Lösung sei aber gescheitert, teilte Volkswagen am Freitag in Wolfsburg mit. Kunden sollen das Geld dennoch bekommen.  

Unangemessene Forderungen

Grund seien "unangemessene" Anwaltsforderungen. Der vzbv habe "bis zum Schluss" auf eine Pauschalzahlung von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden, erklärte Volkswagen. "Ausreichend konkrete Nachweise", für welche Leistungen die 50 Millionen Euro gezahlt werden sollten, hätten die Rechtsberater des vzbv "nie geliefert", erklärte Volkswagen. Auch einer unabhängigen rechtlichen Prüfung ihrer Gebührenforderung hätten sie sich verweigert.   VW und vzbv streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig über Entschädigungen für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer. Die deutschen Verbraucherschützer wollen stellvertretend für die Autobesitzer mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen lassen, dass der Autokonzern betroffene Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.  

VW will die 830 Mio. Euro dennoch zahlen

Volkswagen will den in Deutschland klagenden Dieselkunden trotz des geplatzten Vergleichsverfahrens mit Verbraucherschützern eine Entschädigung zahlen. Die bereits ausgehandelten 830 Mio. Euro sollen "auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands" angeboten werden, teilte das Unternehmen nach einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitagnachmittag mit.   Der vzbv hat dem Autobauer die Schuld für die gescheiterten Verhandlungen gegeben. Die Gespräche seien geplatzt, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte, sagte vzbv-Chef Klaus Müller am Freitag in Berlin.   >>>Nachlesen:  VW hält an Diess und Pötsch fest  

Manipulation flog 2015 auf

VW hatte im September 2015 eingeräumt, weltweit in Millionen Fahrzeugen seiner Marken eine illegale Software eingebaut zu haben. Diese ließ den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken, nicht aber im täglichen Straßenverkehr. Volkswagen argumentierte stets, dass die Kunden keinen Schaden erlitten hätten, da nach Software-Updates alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten und sicher seien. Mehrere Gutachten hätten zudem bestätigt, dass die Fahrzeuge "keinen Wertverlust aufgrund der Dieselthematik" erlitten hätten.   Bereits bei der zweiten Verhandlung Mitte November legte das OLG den Streitparteien einen Vergleich nahe - VW willigte Anfang Jänner in Verhandlungen darüber ein.   Im Klageregister des zuständigen Bundesamts für Justiz gab es bis zu Beginn des Musterfeststellungsverfahrens am 30. September rund 470.000 Anmeldungen. VW hatte betont, es gebe auch viele Abmeldungen und mögliche Mehrfach-Anmeldungen. Bei einer Summe von 830 Millionen Euro könnte jeder Verbraucher damit im Schnitt mit weniger als 2.000 Euro rechnen.