Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab!

Karlsruhe verwirft Eilantrag gegen Mietendeckel

Karlsruhe/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Vermietern gegen den Berliner Mietendeckel als unzulässig verworfen.

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Der Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel wurde abgelehnt (Symbolbild).

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (1BvQ 12/20).

Ein Eilantrag gegen ein Gesetz vor dessen Verkündung setze voraus, dass der Inhalt feststehe und die Verkündung unmittelbar bevorstehe.

Zwar habe das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zum Mietendeckel in zweiter Lesung beschlossen. Möglich sei aber noch eine dritte Lesung auf Verlangen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses oder des Senats. Es sei nicht vorgetragen worden oder ersichtlich, dass diese keine dritte Lesung verlangt hätten.

Berlin führt als erstes Bundesland einen Mietendeckel ein. Das Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz Ende Januar mit rot-rot-grüner Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen.

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Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden (Symbolbild).