VW: Vergleichsverhandlungen in Dieselaffäre geplatzt - DER SPIEGEL - Wirtschaft
Die Verhandlungen über einen Vergleich zu Entschädigungen für Hunderttausende VW-Dieselkunden sind nach Angaben von Volkswagen geplatzt. Das teilte das Unternehmen am Freitag mit.
Volkswagen will den klagenden Dieselkunden trotzdem eine Entschädigung zahlen. Die bereits ausgehandelten 830 Millionen Euro sollen "auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands" angeboten werden, teilte das Unternehmen nach einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitag mit.
Das Unternehmen sei sich mit dem vzbv über die Entschädigungssumme einig gewesen, sagte ein VW-Sprecher. Die Vereinbarung sei an hohen Forderungen der Anwälte des Verbandes, die keinen Leistungsnachweis vorlegen wollten, gescheitert. "Wir bedauern, dass die gemeinsame Umsetzung der mit dem vzbv getroffenen Einigung an unangemessenen Forderungen der Prozessanwälte des vzbv scheiterte", erklärte Volkswagen. Der Verband widersprach der Schuldzuweisung und machte stattdessen eine "mangelnde Bereitschaft von Volkswagen" aus, "ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen".
In dem Mammutverfahren geht es um Schadensersatzforderungen von rund 460.000 Kunden des VW-Konzerns.
Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, millionenfach Diesel-Abgaswerte durch eine Software manipuliert zu haben. Die Software sorgt dafür, dass Diesel-Autos die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber ein Vielfaches mehr von den giftigen Abgasen ausstoßen. Insgesamt kostete die Aufarbeitung des Skandals den Konzern bislang mehr als 30 Milliarden Euro.
Während VW in den USA Milliarden für die Entschädigung von Kunden ausgegeben hat, war der Autobauer dazu in Deutschland lange nicht bereit und verwies auf eine komplett andere rechtliche Situation. Der Verbraucherverband zog deshalb vor Gericht - stellvertretend für Hunderttausende Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, die sich in ein Klageregister eingetragen hatten.
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beb/Reuters/dpa