Motiv nach Frauenmord in Tirol weiter unklar

Der Ehemann konnte noch nicht einvernommen werden. Er wird verdächtigt, seine 52-jährige Frau erwürgt oder erdrosselt zu haben.

Nach dem Fund einer toten Frau am Donnerstag im Keller eines Einfamilienhauses in Kössen im Tiroler Bezirk Kitzbühel rätselt die Polizei weiterhin über das Motiv. Tatverdächtig ist jedenfalls der56-jährige Ehemann. Der Mann habe bis dato nicht einvernommen werden können, sagte LKA-Leiterin Katja Tersch am Freitag.

Am Vormittag wurde mit den Ärzten versucht abzuklären, wann man den Beschuldigten vernehmen könne. "Wir hoffen, dass es bald sein wird", meinte Tersch. Der 56-Jährige war am Donnerstag offenbar beeinträchtigt - die Polizei vermutete durch die Einnahme von Medikamenten - und wurde deshalb ins Krankenhaus eingeliefert. Ein Suizidversuch des Verdächtigen könne nicht ausgeschlossen werden. "Da wir den Todeszeitpunkt noch nicht wissen, wissen wir auch nicht, ob er die Medikamente vor oder nach dem Tod seiner Frau genommen hat", so die LKA-Leiterin. Die Obduktion der Leiche war am Freitagvormittag noch im Gange, die Ergebnisse wurden am Nachmittag erwartet.

Arbeitskollegen fanden Frau

Die Befragung der Arbeitskollegen des 56-Jährigen, die die Leiche der Frau gefunden hatten, ergab indes keine neuen Hinweise. "Sie bestätigten nur, was wir schon wussten", sagte Tersch. Das Ehepaar war jedenfalls in der Vergangenheit polizeilich nicht auffällig gewesen.

Arbeitskollegen des Mannes hatten die Leiche der Frau am Donnerstagvormittag im Keller gefunden. Da der Beschuldigte nicht in der Arbeit erschienen war, waren sie zum Einfamilienhaus gekommen, um nach dem Mann zu schauen. Weil der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt offenbar schon beeinträchtigt war, suchten die Arbeitskollegen nach der Frau und fanden sie schließlich tot im Keller. Sie verständigten daraufhin sofort Polizei und Rettung.

Der 56-Jährige wurde verdächtigt, seine 52-jährige Frau durch "einen Angriff gegen den Hals" getötet zu haben. Ob die Frau mit bloßen Händen erwürgt oder mit einem Gegenstand erdrosselt wurde, müsse die Obduktion zeigen, hieß es.

(APA)