Diese Gesetze billigt der Bundesrat ohne Thüringen
Wölfe können leichter abgeschossen werden, der Kampf gegen Kinderpornografie wird intensiviert – der Bundesrat hat mehrere Gesetze gebilligt, jedoch ohne Vertretung aus Thüringen. Für Bodo Ramelow ist das ein Indiz für eine Staatskrise.
Erstmals seit der Wiedervereinigung ist Thüringen bei einer Bundesratssitzung nicht vertreten. Der geschäftsführende Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) hatte über einen Parteisprecher angekündigt, dass er am Freitag nicht zur Sitzung der Länderkammer nach Berlin fährt. Der Grund: Kemmerich, der durch seine Wahl mit Stimmen der AfD für ein politisches Beben sorgte, will mit seiner Anwesenheit nicht provozieren.
Vertreter der bisherigen rot-rot-grünen Regierungskoalition kritisieren seine Entscheidung. Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sieht in der Nichtteilnahme ein erstes Indiz für eine heraufziehende Staatskrise in Thüringen. „Ich hoffe, dass jeder Landtagsabgeordnete verinnerlicht, was es heißt, wenn wir keine Landesregierung haben“, sagte Ramelow der dpa. Er will sich erneut der Ministerpräsidentenwahl stellen, wenn es für ihn eine Mehrheit ohne AfD-Stimmen gibt – dafür sind jedoch mindestens vier Stimmen von CDU oder FDP nötig.
Der Bundesrat hat am Freitag folgende Gesetze gebilligt:
Ermittler bekommen mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie im Netz
Ermittler haben künftig mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie und Missbrauch im Internet. Nach dem neuen Gesetz ist es den Beamten erlaubt, sich bei ihren Ermittlungen in einschlägigen Foren als Kind auszugeben. Zudem können sie kinderpornografisches Material künstlich herstellen, um sich damit Zutritt zu den Foren zu verschaffen.
Von dem entsprechenden Strafgesetz wird künftig auch der Versuch des bereits strafbaren Cybergroomings erfasst, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs. Strafbar macht sich nunmehr auch, wer mit sexuellen Absichten online ein vermeintliches Kind anspricht, obwohl es sich in Wirklichkeit um einen erwachsenen Ermittler handelt.
Bundesrat billigt Neuregelung zur Organspende
Organspender wird in Deutschland auch künftig nur, wer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Der Bundesrat billigte das vom Bundestag Mitte Januar beschlossene Gesetz, mit dem die Bürger bei Behördengängen und Arztbesuchen zu einer Entscheidung ermuntert werden sollen.
Konkret sieht das beschlossene Gesetz vor, dass die Hausärzte ihre Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen, das dem Gesetz zufolge errichtet werden soll. Dort können die Bürger künftig ihre Haltung zur Organspende hinterlegen. Die Beratung bekommen die Hausärzte außerhalb ihres Budgets vergütet.
Wölfe können künftig leichter abgeschossen werden
Die Länderkammer billigte ein Gesetz, demzufolge Wölfe künftig auch dann schon abgeschossen werden können, wenn sie „ernste Schäden“ für Nutztierhalter verursachen. Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein, um eine Abschussgenehmigung zu erhalten.
Zudem soll bei wiederkehrenden Schäden „im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang“ der Abschuss von Wölfen eines Rudels auch möglich sein, wenn nicht konkrete Einzeltiere als Verursacher ausgemacht werden können. Der Abschuss der Wölfe solle „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden dürfen.
dpa/afp/wolf