Mieter können Geld zurückfordern

Bundestag verschärft Mietpreisbremse

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Wohnhäuser in München - die bayerische Landeshauptstadt ist das teuerste Pflaster in Deutschland.(Foto: picture alliance / Matthias Balk/dpa/Archivbild)

Trotz Mietpreisbremse stiegen die Mieten in den vergangenen Jahren vielerorts zügig weiter. Der Bundestag nennt die Maßnahme trotzdem einen Erfolg. Daher wird das Instrument nun verlängert und auch verschärft.

Die Mietpreisbremse wird nachgeschärft und um fünf Jahre bis Ende 2025 verlängert. Das hat der Bundestag beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD betonte, die Mietpreisbremse wirke. Daher sei die Verlängerung um fünf Jahre "eine ganz wichtige Weichenstellung".

Die geplante Verschärfung besteht darin, dass Mieter künftig zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses zurückfordern können. Die Mietpreispremse deckelt seit 2015 in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Sie bezieht sich nur auf Bestandswohnungen, nicht aber auf Neubauten. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die Bundesländer.

Nach Einschätzung der Bundesregierung wurde der Mietenanstieg dadurch in den vergangenen Jahren moderat verlangsamt. Erhebungen des Mieterbunds zufolge hielten sich viele Vermieter jedoch nicht an die Begrenzung - auch, weil sie keine Strafen fürchten müssen. Bisher mussten sie das zuviel erhaltene Geld auch nicht zurückzahlen. Die Miete wurde lediglich ab dem Zeitpunkt angepasst, zu dem der Mieter eine Rüge ausgesprochen hatte. Das wird jetzt geändert.

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, sagte im Bundestag, dass die 2015 eingeführte Mietpreisebremse wirke und verlängert werden müsse. "Wir haben ein riesig großes Problem insbesondere in den Ballungsräumen und in den Städten, nämlich der Anstieg der Mieten bei Neuvermietung", so Högl.

Mit der Mietpreisbremse werde Zeit gewonnen, um die Probleme bei Wohnungsmieten zu lösen, sagte Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wichtig sei nun, dass in Deutschland mehr gebaut werde. Ohne den Beschluss des Bundestags wäre die im April 2015 eingeführte Mietpreisbremse in wenigen Wochen ausgelaufen.

Linke enthält sich

Die Oppositionsparteien FDP und AfD lehnten die vorgeschlagene Mietpreisbremse hingegen ab. Die FDP kritisierte, dass der Bau von neuen Wohnungen nötig sei, um die Ballungsgebiete zu entlasten. Auch führe die Mietpreisbremse zur "unangemessenen Benachteiligung" bei den mehrheitlichen privaten Vermietern, die nun zusätzliche Rückstellungen bilden müssten und Investitionen in beispielsweise neue Heizungen zurückfahren würden, kritisierte Katharina Willkomm, Sprecherin für Verbraucherschutz der FDP-Bundestagsfraktion.

Für die Linke, die sich in der Abstimmung enthielt, gehen die Regelungen zum Schutz der Mieter dagegen nicht weit genug. "Der Gesetzentwurf kommt zu spät und greift zu kurz. Mit halbherzigen Reförmchen bekommen wir den Mietwahnsinn nicht in den Griff", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Caren Lay.

Der Eigentümerverband Haus & Grund mahnte, die Mietpreisbremse dürfe keine Dauereinrichtung sein. Bund, Länder und Kommunen hätten es versäumt, den Mietwohnungsmarkt vor allem durch mehr Neubau zu entlasten. Private Vermieter und Wohnungssuchende seien die Leidtragenden.