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dpa/Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa Ein Wolf steht im Wald.

Bei "ernsten Schäden" für Nutztierhalter: Bundesrat: Wölfe können ab sofort leichter abgeschossen werden

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Der Bundesrat hat den Abschuss von Wölfen erleichtert. Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende vergangenen Jahres gebilligte Gesetz, demzufolge Wölfe künftig auch dann schon abgeschossen werden können, wenn sie "ernste Schäden" für Nutztierhalter verursachen.

Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein, um eine Abschussgenehmigung zu erhalten.

Zudem soll bei wiederkehrenden Schäden "im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang" der Abschuss von Wölfen eines Rudels auch möglich sein, wenn nicht konkrete Einzeltiere als Verursacher ausgemacht werden können. Der Abschuss der Wölfe solle "bis zum Ausbleiben von Schäden" fortgesetzt werden dürfen.

Ebenfalls geschossen werden dürfen Hybride, also Mischlinge aus Wolf und Hund. Das Füttern und Anlocken von Wölfen wird ausdrücklich verboten, weil diese sich dadurch an Menschen gewöhnen könnten. Die Neuregelung soll unverzüglich nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Umweltschützer kritisieren die geplante Neuregelung, auch wenn der Schutz des Wolfs im Grundsatz beibehalten wird. Das in Deutschland ehemals ausgerottete Raubtier breitet sich seit Jahren vor allem in Ost- und Norddeutschland wieder aus. Während der Deutsche Jagdverband von mehr als tausend Tieren spricht, geht das Bundesumweltministerium von rund 400 Wölfen aus.

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