Das musste Céline (13) auf Snapchat über sich lesen

Der Fall Céline erschütterte die Schweiz. Die Schülerin hatte sich wegen Cybermobbing das Leben genommen. Chatverläufe zeigen nun, wie der Fall eskalierte.

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Am 28. August 2017 nahm sich Céline Pfister das Leben. Zuvor war die 13-Jährige aus Spreitenbach AG im Internet massiv gemobbt worden.
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Nun ist der Chatverlauf mit der Mobberin aufgetaucht.
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Die Eltern von Céline kämpfen für Gerechtigkeit.
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«Uns ist klar, unsere Tochter kommt nicht mehr zurück. Aber es muss sich etwas ändern», sagt die Mutter Nadya Pfister in Bezug auf Cybermobbing.

Der Fall hatte vor mehr als zwei Jahren die Schweiz schockiert: Die 13-jährige Bezirksschülerin Céline Pfister aus Spreitenbach hatte sich das Leben genommen, nachdem sie auf Instagram und Snapchat gemobbt worden war.

Der Redaktion von CH Media liegen nun die Chatverläufe zwischen Céline und ihrer ehemaligen Kollegin vor. Drei Monate vor dem Tod von Céline beginnt die damals 16-Jährige mit dem Mobbing. Der Grund: ein 14-jähriger Junge. Zuerst hat er eine Affäre mit der späteren Mobberin und anschliessend mit Céline.

«Ich wür dich eigenhändig umbringe»

Céline wird von der 16-Jährigen vorgeworfen, sich in die Beziehung eingemischt zu haben. Das 16-jährige Mädchen schreibt: «Du hesh ihn ahgfasst. neiso um­gmacht. und er wet nüt vo dier. er seit selber du bish hässlich.» Die Konversation wird stetig weitergeführt. Die selbst definierte Mafiabraut, beginnt mit den Drohungen: «Sry bin jugendknasht ksi jez bin ich aber wieder usse ;) wart bis ich dich ksehn.»

Einen Monat vor Célines Selbstmord werden die Drohungen konkreter. «I chum zwar ghlosseni wenn ich no 1 mal epper körperlich verletz aber das ishes mir wert. Glaaauuuubb mer ich han kei angsht vo gshlosseni oder jugendknasht und wür dich eigenhändig umbringe also pass uf was du machsh.» Auf ihre Probleme mit dem Gesetz scheint sie stolz zu sein: «Ich han ned grundlos probleme mit bulle. Ich mach der dis lebe so chabbut.»

Freund verlangt erotische Fotos

Nach den Sommerferien mischt sich auch noch der von den Mädchen umgarnte Junge ein. Wie CH-Media schreibt, nutzt er den Streit aus, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Er fordert von Céline, ihm erotische Fotos zu senden, sonst werde er die Bilder, die er von ihr habe, direkt an ihre Kontrahentin senden.

Céline geht auf die Drohung ein und schickt ein leicht bekleidetes Bild. Der 14-Jährige sendet das Foto weiter, nachdem Céline seine weiteren sexuellen Avancen ablehnt. Die «Mafiabraut» stellt das Foto auf Snapchat und lacht über Célines Körper, auch das 13-jährige Mädchen sieht das Foto auf dem Snap-Account. Eine Freundin von Céline mischt sich nun ein und bringt die 16-Jährige dazu, das Foto zu löschen. Mehr als 500 Leute haben jedoch zu diesem Zeitpunkt das Bild bereits gesehen.

Mobberin erhält selbst Todesdrohungen

Nur Tage später treffen sich die Mobberin und Céline an der Badenfahrt und vom Netz wechselt das Mobbing in die reale Welt. Nur zwei Tage später begeht Céline Suizid.

Die 16-jährige Mobberin wird kurze Zeit später in die Psychiatrie eingeliefert. Sie wird nun vom Täter zum Opfer und wird mit Todesdrohungen überhäuft. Trotzdem zeigt sie keine Einsicht und bedroht noch aus der Anstalt ein weiteres Mädchen per Video: «Du wirst genauso sterben wie Céline!»

Später muss sie erneut in die Anstalt eingeliefert werden, auch wegen Suizidgedanken. Gegenüber der Zeitung meldet sich die mittlerweile 19-Jährige per Whatsapp: «Ich bin keine Mörderin, aber ich werde so dargestellt. Es war ein Kinderstreit. Die Leute zeigen mit dem Finger auf mich, obwohl sie ähnliche Konflikte hatten. Ich war nicht die Einzige, die sie gemobbt hat. Dar­über spricht aber niemand. Ich habe Wörter benutzt, die ich sehr bereue. Es tut mir leid. Ich hoffe, ich kann mein Leben nun neu starten.»

Nach Célines Suizid wurden die beiden Jugendlichen verurteilt. Das Mädchen wegen versuchter Drohung und Beschimpfung und der Junge wegen Nötigung. Sie mussten einen gemeinnützigen Arbeitseinsatz leisten. Einen Zusammenhang zwischen dem Suizid und dem Mobbing sah die Jugendanwaltschaft nicht.

Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Die Eltern von Céline kämpfen weiter für Gerechtigkeit. Für die Eltern zeigt der Fall ihrer Tochter, dass das heutige Gesetz die Opfer von Cybermobbing zu wenig schützt. «Man kann wegen Beschimpfung, Drohung oder allenfalls Nötigung belangt werden. Das ist ein Hohn und wird dem Phänomen niemals gerecht.» Sie fordern eine Angleichung der Gesetzgebung an Österreich.

Wie CH-Media schreibt, hat unser Nachbarland 2016 einen entsprechenden Gesetzesartikel eingeführt. Seither gehen gestützt darauf rund 300 Anzeigen pro Jahr ein. Das Opfer muss dabei in der Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt werden. Hat die Tat einen Suizid oder einen Suizidversuch zur Folge, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen.