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Weil ein Chef seinen Mitarbeiter ohne Führerschein fahren ließ, wurde er vom Gericht zu 2.400 Euro verurteilt.Foto: imago/McPHOTO
Fahren ohne Erlaubnis

Fahrlässiger Chef aus Teuchern zu hoher Geldstrafe verurteilt

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Weissenfels - Weil er zugelassen hat, dass einer seiner Mitarbeiter ohne Führerschein Auto gefahren ist, wurde ein Unternehmer aus Teuchern vom Amtsgericht in Weißenfels zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Laut der Anklage soll der 43-Jährige geduldet haben, dass der Mann einen Transporter von ihm mit Hänger fuhr, obwohl der Arbeitnehmer keine entsprechende Fahrerlaubnis dafür besaß. Der Mann war im Februar 2019 auf der A6 von der Polizei erwischt worden.

Unternehmer aus Teuchern handelt im Sinne des Gerichts fahrlässig 

Vor Gericht schilderte der Angeklagte, dass es sich bei dem Fahrer um einen Leiharbeiter aus der Slowakei handelt. Dieser habe vier Monate für ihn gearbeitet. „Er kam immer mit dem Auto von zu Hause zu mir gefahren“, sagte der Unternehmer. Deshalb sei er davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit habe und sich den Führerschein nicht zeigen lassen.

Das Gericht wertete die Vorgehensweise des Angeklagten letztlich als Verletzung der Sorgfaltspflicht und fahrlässig - und sah so von einem Vorsatz ab. Eine saftige Geldstrafe gab es für den Angeklagten dennoch - was vor allem an seinem üppigen Vorstrafenregister lag.

Angeklagter hat bereits mehrere Vorstrafen

Dieses beinhaltet: Unterschlagung, Diebstahl, unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, fahrlässige Zulassung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.

„Sie sind mit der Problematik ja bestens vertraut“, sagte die Strafrichterin, die dem Angeklagten auch eine Warnung erteilte. Bei weiterer solcher Delikte würde sie auch mal über eine Freiheitsstrafe nachdenken. (mz)