Polizei-Einsätze in 6 Bundesländern: Razzien gegen mutmaßliche Rechtsterroristen - vorerst keine Festnahmen
In mehreren deutschen Bundesländern hat es Razzien gegen eine mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigung gegeben. Bei der Durchsuchung von Wohnungen und Objekten habe es zunächst keine Festnahmen gegeben.
by News.de-RedaktionIn sechs Bundesländern sind Razzien gegen eine mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigung durchgeführt worden. Wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte, besteht gegen mehrere Beschuldigte der Anfangsverdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben. Die Ermittlungen richteten sich gegen fünf Personen sowie acht Unterstützer. Festnahmen habe es bislang nicht gegeben.
Mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigung im Fokus der Bundesstaatsanwaltschaft
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen sich fünf Personen im September 2019 zu der mutmaßlichen rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Gruppe soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch - bislang noch nicht näher konkretisierte - Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden, heißt es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken.
Razzien in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt
Wie es weiter hieß, ließ der Generalbundesanwalt an 13 Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt die Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten der Beschuldigten von Spezialkräften durchsuchen. Zudem wurde in Bayern die Wohnung einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht. Die Durchsuchungen hätten insbesondere dazu gedient, zu klären, ob die Beschuldigten bereits über Waffen oder sonstige Gegenstände zur Anschlagsbegehung verfügten.
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loc/news.de/dpa