Neue Regelung ab März: Masern-Impfung: Schulen müssen Kinder auch ohne Impfschutz nehmen
by FOCUS OnlineSeit Monaten wird über die Masern und eine Schutzimpfung zwischen Befürwortern und Gegnern der Impfpflicht kontrovers diskutiert. Vom 1. März an müssen Kinder in Kitas und Schulen bundesweit gegen Masern geimpft sein. Schulen dürfen Kinder ohne Schutz künftig aber nicht abweisen.
Während Kitas und Tagesmütter ungeimpfte Kinder abweisen sollen, ist das bei Schulen wegen der Schulpflicht nicht möglich, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Schwerin am Mittwoch erklärte. Wird dort ein ungeimpftes Kind festgestellt, werde das Gesundheitsamt informiert, das wiederum Kontakt zu den Eltern aufnehme. In letzter Konsequenz droht ein Bußgeld.
- Masern-Impfpflicht ab 1. März: Alles, was Eltern, Kinder und Mitarbeiter zur neuen Impfpflicht wissen müssen, lesen Sie hier.
Eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten
Mit der neuen Impfpflicht ab März 2020 sollen die immer wieder einmal auftretenden Masern-Ausbrüche in Deutschland zurückgedrängt werden. Masern gelten als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Als bester Schutz gilt eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung von 95 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern erreicht mit 95,5 Prozent bei den Erstklässlern laut Ministerium als einziges Bundesland neben Brandenburg dieses Ziel.
Masern können bei Kleinkindern tödlich verlaufen
In den vergangenen 19 Jahren wurden im Nordosten laut Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) lediglich 49 Infektionen registriert. «Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum», sagte Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU). Die Masern können mit schweren Komplikationen einhergehen und gerade bei kleinen Kindern auch zum Tod führen.
Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
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