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dpa/CHINATOPIX/dpa Bestattungshelfer desinfizieren sich nach dem Umgang mit einem Opfer, das an den Folgen des Coronavirus gestorben ist. Die Zahl der Infektionen und Toten durch die neue Lungenkrankheit steigt immer schneller.

So verhalten Sie sich richtig: Coronavirus-Alarm in der Firma: Experte sagt, was Sie tun müssen - und nicht dürfen

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Immer mehr Menschen sind vom Corona-Virus betroffen - auch in Deutschland steigt die Zahl der Infizierten weiter an. Die Folgen für Gesundheit und sogar das Leben sind bekannt. Doch was gilt für MItarbeiter, wenn die eigene Firma betroffen ist oder eine China-Reise ansteht?

Tausende Menschen haben sich in China mit dem Corona-Virus infiziert, täglich kommen hunderte neue Fälle hinzu. Auch die Zahl der Toten steigt. Auch in Deutschland sind bereits mehrere Menschen infiziert, hinzu kommen Verdachtsfälle.

Außerdem betreiben Dutzende deutsche Firmen Standorte in der vom Coronavirus am stärksten betroffenen Stadt Wuhan - vom Mittelständler bis zum Dax-Konzern. Dienstreisen nach China sind für zahlreiche Arbeitnehmer deutscher Unternehmen ohnehin an der Tagesordnung. Wie also sollen Unternehmen Mitarbeiter nun vorgehen? FOCUS Online hat mit Arbeitsrechtler Markus Diepold gesprochen.

FOCUS Online: Was passiert, wenn Arbeitnehmer im Zielland der Dienstreise gefährdet sind?

Markus Diepold: Jeder Arbeitgeber hat gegenüber einem Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht. Je größer die Gefahr für den Arbeitnehmer wird, desto entschiedener muss der Arbeitgeber handeln, um die Gefahr von dem Arbeitnehmer abzuwenden. Die entsprechenden Maßnahmen sind zu ergreifen und die Kosten vom Arbeitgeber zu tragen. In Betracht kommt natürlich auch der Abbruch der Dienstreise und die sofortige Rückreise. Das hängt aber immer vom Einzelfall ab.

FOCUS Online: Was können Unternehmen im Zusammenhang mit Corona-Virus und Dienstreisen tun?

Diepold: Zunächst muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Arbeitnehmer aufgrund der Dienstreise gefährdet werden kann. Prüfen kann ein Unternehmen dies u.a. anhand der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Die entsprechenden Maßnahmen sind dann zu ergreifen, unter Umständen muss von der Dienstreise Abstand genommen werden, je nach Gefährdungsgrad. Zu den Maßnahmen können Impfungen gehören, aber auch zum Beispiel die Ausstattung mit Mund-Nase-Schutzmasken. Nachuntersuchungen nach dem Ende der Dienstreise können auch dazu gehören.

Über den Experten

Markus Diepold ist Arbeitsrechtler im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Dentons. Er ist spezialisiert auf Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Fragen des Sozialversicherungsrechts.

FOCUS Online: Können deutsche Angestellte Dienstreisen nach China verweigern?

Diepold: Arbeitnehmer können Dienstreisen jedenfalls dann verweigern, wenn dadurch eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit eintreten würde. In diesem Fall würden die Interessen des Arbeitnehmers die betrieblichen Interessen überwiegen. Bei dieser Abwägung können auch Vorerkrankungen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sein. Pauschal kann man ein Recht auf Verweigerung einer Dienstreise nach China aber nicht bejahen. Die bloße Angst zu erkranken reicht für ein Verweigerungsrecht nicht aus.

FOCUS Online: Was bedeutet die Fürsorgepflicht für Arbeitgeber in Fällen wie diesen?

Diepold: Fürsorgepflicht heißt, dass der Arbeitgeber vor, während und nach der Dienstreise diejenigen Handlungen ergreifen muss, die zur Abwehr einer Gesundheitsgefahr für einen Arbeitnehmer erforderlich sind. Vor der Dienstreise kann z.B. über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen gegen eine Ansteckung mit einem Virus informiert oder können Gesundheitsprüfungen, Impfungen etc. durchgeführt werden. Für die Dauer des Aufenthaltes sind zum Beispiel Hilfestellungen und Informationen bereitzustellen, an welche Behörden oder Institutionen man sich im Notfall wenden kann. Nach der Rückkehr können Nachuntersuchungen erforderlich sein.

FOCUS Online: Müssen Arbeitgeber Mitarbeiter aus China zurückholen?

Diepold: Nur dann, wenn es keine anderen gleich geeigneten Schutzmaßnahmen gibt. Auch das hängt vom Einzelfall ab. Bei einem vorerkrankten Mitarbeiter in der Provinz Hubei wird eher eine vorzeitige Abreise organisiert werden müssen als bei einem gesunden Mitarbeiter in eine ganz andere Provinz.

FOCUS Online: Was gilt, wenn ein Mitarbeiter als womöglich Infizierter zuhause bleiben muss: Ist er dann krankgeschrieben, obwohl er gar nicht krank ist?

Diepold: Nein, der Mitarbeiter ist nicht erkrankt, er steht „nur“ unter häuslicher Quarantäne. Da er in diesem Fall nicht arbeiten kann, hat er auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Seinen Lohn bekommt er aber als Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese entspricht in den ersten sechs Wochen der Höhe des Verdienstausfalls.

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