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dpa/Matthias Balk Bei der Betriebsrente sinken die Krankenkassenbeiträge.

Betriebsrente: Hohe Abgaben: Viele Betriebsrentner fordern geringere Krankenkassenbeiträge

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Die GroKo hat die Klagen von Millionen Betriebsrentnern erhört. Seit Januar müssen alle gesetzlich krankenversicherten Bezieher von Betriebsrenten viel geringere Kassenbeiträge zahlen. Doch vielen reicht das noch nicht.

Seit 1.1.2020 erhalten Betriebsrentner einen monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro, für den sie keine Beiträge zur Krankenkasse zahlen müssen. Damit spart jeder rund 25 Euro pro Monat, wie „Stiftung Warentest“ berichtet.

Für manche Betriebsrentner ist das aber nur ein erster Schritt in eine umfassende Entlastung. So moniert der „Verein der Direktversicherungsgeschädigten“, dass jene Betriebsrentner nichts von der Gesetzesreform haben, die als Direktversicherte größere Kapitalabfindungen erhalten.

Direktversicherung meistgenutzte Variante

Betriebsrente (BR) lässt in verschiedenen Formen organisieren, die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte Variante. Dabei handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie ab, in den meisten Fällen kommt der Arbeitnehmer allein für die Beitragszahlungen auf. Direktversicherungen können mit einer monatlichen Rente enden oder mit einer Kapitalauszahlung. Dabei werden oft Summen von mehr als 100.000 Euro erreicht, wie die Stiftung Warentest berichtet. Auch deshalb nutzen viele Betriebsrentner die Auszahlung auf einen Schlag. Doch sie werden auch nach der Gesetzesreform massiv mit Krankenkassenbeiträgen belastet.

Das stört unter anderem den „Verein der Direktversicherungsgeschädigten“. Denn bei Abschluss ihres BR-Vertrages vor 2004 gab es noch gar keine Kassenbeiträge auf die Auszahlungen. Erst im Jahr 2004 wurden Sozialabgaben auf Kapitalauszahlungen fällig – selbst für vor dem Stichjahr abgeschlossene Verträge.

Seither bedient sich der Staat einer komplizierten Berechnung, um die Abgaben zu berechnen: Dafür wird der Kapital-Auszahlbetrag in 120 Monatsbeträge umgerechnet. Auf diese fiktiven Monatsrenten fallen zehn Jahre lang Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung an.

Beispiel: Für eine Kapitalauszahlung von 200.000 Euro zahlte ein Betriebsrentner vor dem 1.1.2020 monatlich 309 Euro Sozialabgaben. Seit der Reform mit dem Freibetrag sind es immer noch 284 Euro.

Ungerecht behandelt fühlen sich vor allem Betriebsrentner, die ihre Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlen – denn sie haben bereits schon Sozialabgaben abgeführt.

Gesenkte Krankenversicherungsbeiträge

Je geringer die Betriebsrente, desto spürbarer die Abgabensenkung. Aber gerade für hohe Kapitalauszahlungen werden weiter hohe Kassenbeiträge fällig.

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Stiftung Warentest

Entlastung für Millionen

Gerade Bezieher kleiner Betriebsrenten profitieren aber von der Neuregelung. Wer maximal 318 Euro monatlich erhält, halbiert seine Krankenkassenbeiträge. Nutznießer sind 60 Prozent aller Betriebsrentner – inklusive der umgerechneten Auszahlungen aus Direktversicherungen. Das gilt aber nur, wenn sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen weiter voll. Zu diesem Personenkreis zählen Senioren, die während ihres Arbeitslebens nicht ausreichend lange gesetzlich krankenversichert waren.

Die Regelung im Detail

Bis Ende 2019 mussten Betriebsrentner volle Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge von rund 19 Prozent auf ihre Renten bezahlen. Nur kleine Betriebsrenten bis 155,75 Euro monatlich blieben verschont. Ab 155,76 Euro wurden Abgaben auf den gesamten Betrag fällig.

Statt der alten Freigrenze gilt seit 2020 ein Freibetrag von 159,25 Euro. Damit bleiben monatlich 159,25 Euro abgabenfrei. Der Freibetrag steigt jährlich.

Bekommt jemand mehrere Betriebsrenten, werden diese zusammengerechnet. Bei einem durchschnittlichen Krankenversicherungsbetrag von 15,5 Prozent zahlen Betriebsrentner monatlich maximal 25 Euro weniger.

Kompliziert wird die Neuregelung dadurch, dass für die Pflegeversicherung die alte Freigrenze bestehen bleibt, über der auf den gesamten Betrag Abgaben fällig werden.

Anbieter brauchen Zeit für Umstellung

Kaum ein Betriebsrentner wird schon im Januar 2020 von den gesunkenen Beiträgen etwas merken. Die Anbieter müssen ihre Systeme anpassen. Einige Experten rechnen für den 1. Juli 2020 damit, andere erst ab Januar 2021.

Aber: Alle Betroffenen bekommen die zu viel entrichteten Beiträge rückwirkend erstattet.

Ob die Politik auch die Kapitalauszahlungen bei alten Direktversicherungen irgendwann einmal entlasten wird, bleibt abzuwarten.

Das können Betriebsrentner tun

Abwarten: Bis alle Krankenkassen ihre Systeme umgestellt haben, vergeht Zeit. Das zu viel bezahlte Geld wird Ihnen später automatisch erstattet. 

Den vollständigen Artikel finden Sie im aktuellen Heft der Stiftung Warentest.

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