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Eins! Zwei? Mops Xavier (2) wird bei einer Hunde-Schau begutachtetFoto: Privat
Männlichkeits-Frage vor Gericht

Eiertanz um den Hoden von Zucht-Mops Xavier

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Der Streit um einen Hunde-Hoden landete gestern vor dem Kölner Oberlandesgericht. Hundehalter Uwe Fleer (58) klagte gegen den Deutschen Mopsclub e.V., weil der dort gemeldete Mops Xavier (2) angeblich nur einen Hoden habe – und als Zucht-Mops randarf!

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Mops Xavier sei als Zucht-Hund nicht ausreichend bestückt, behauptet der KlägerFoto: Privat

Eine HODENlose Behauptung oder die rEIne Wahrheit?

Der Fall: Auf einer Hunde-Schau in Hamm (NRW) machte Mopsrüde Xavier den ersten Platz – regelwidrig, glaubt Fleer. Mit seinem Kenner-Auge will er gesehen haben, dass der Hund nur einen Hoden habe.

Ein Verstoß gegen die Statuten des Deutschen Mopsclubs und des Dachverbands der Hundezüchter (FCI). „Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden“, heißt es im Zucht-Regelwerk (Standard Nr. 253).

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Uwe Fleer (r.) und sein Anwalt Bernd Lindemeyer. Fleer will, dass Xaviers Männlichkeit von einem Tierarzt untersucht wirdFoto: Dominik Sommerfeld

Fleer wollte den Mopsclub gerichtlich dazu zwingen, Xavier von einem Tierarzt auf seine Männlichkeit hin untersuchen zu lassen. Ohne Erfolg.

„Xavier hat schon viele Preise geholt und gesunde Nachkommen gezeugt. Er hat auch die Zuchtfähigkeitsprüfung bestanden. Mit ihm ist alles in Ordnung“, so Mopsclub-Anwältin Stephanie Reuter-Ließ (36).

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Nach dem Landgericht musste sich das hohe Oberlandesgericht Köln musste sich mit dem Fall befassenFoto: Dominik Sommerfeld

Das Landgericht sah es genau so und wies die Klage ab. Fleer legte Berufung ein – doch auch vor dem Oberlandesgericht scheiterte er. Nach einstündiger Verhandlung entschieden die Richter: der Mopsklub muss Xavier nicht untersuchen lassen.

Fleers Anwalt Bernd Lindemeyer zu BILD: „Wir prüfen, ob wir vor den Bundesgerichtshof ziehen.“ Damit würde der Hodenfrage die höchste richterliche Instanz erreichen …