Acht Jahre Haft: Wiener missbrauchte Enkeltöchter beim "Grusel"-Spiel
80-Jähriger verging sich bereits an seinen Töchtern - Angeklagter bekannte sich teilweise schuldig - acht Jahre Haft (nicht rechtskräftig).
Am Wiener Straflandesgericht hat sich am Freitag ein 80-jähriger Wiener vor Gericht verantworten müssen, weil er seine Enkeltöchter missbraucht haben soll. Beim selbst erfundenen "Grusel"-Spiel soll sich der Pensionist an den Mädchen vergangen haben. Dabei spielte er ein Raubtier, tat so als würde er die Kinder als Beute fressen und konnte sie so an ihnen vergehen.
Der Mann war teilweise geständig. Er gab die Übergriffe beim "Grusel"-Spiel zu, jedoch stellte er den langen Tatzeitraum von 2008 bis 2013 sowie die von den Mädchen geschilderte Anzahl der Übergriffe von mehr als zehn Mal in Abrede. Der 80-Jährige sprach von vier bis fünf Tathandlungen. Allerdings hatte sich der Mann bereits in den 1980er Jahren an seinen Töchtern vergangen. Das wurde allerdings nie zur Anzeige gebracht. Mittlerweile sind diese Vorfälle verjährt.
Der 80-Jährige ist Freitagnachmittag am Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Richterspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs, sexuellen Missbrauchs sowie Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ist nicht rechtskräftig. Zudem muss der Mann seinen Enkeltöchtern 25.000 Euro Schmerzengeld zahlen.
Die Strafe lag mit acht Jahren bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren im mittleren Bereich. Weniger Haft wäre aus generalpräventiven Gründen nicht gegangen, sagte Richter Stefan Renner in seiner Urteilsbegründung. Erschwerend wurden der lange Tatzeitraum und das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen gewertet. Mildernd waren der bisher ordentliche Lebenswandel, das reumütige Geständnis, das positive Tatnachverhalten und dass die Taten länger zurückliegen würden. Verteidiger Franz Pechmann legte Nichtigkeit und Berufung ein.
Tragische Vorgeschichte
Als seine Enkelkinder auf die Welt kamen, gab es viele Gespräche mit dem Pensionisten und seiner Frau. Die Tochter, die gerade das Baby auf die Welt brachte, bat den Vater, dem Kind nicht das anzutun, was er ihr und ihren Schwestern angetan hatte. "Er versicherte mir, dass er sich eher die Hand abhacken, als eines seiner Enkelkinder angreifen würde", erzählte die Mutter der Mädchen im Zeugenstand. Betreuen durfte der Pensionist die Mädchen, Übernachtungen waren verboten.
Doch beim "Grusel"-Spiel kam es dann laut Anklage ab 2008 zu den sexuellen Übergriffen. Da die Eltern berufstätig waren, kam es immer öfter vor, dass der Opa seine Enkelkinder von der Schule, dem Tanz- oder Musikunterricht abholte und in die großelterliche Wohnung brachte. Weil ein einfaches Versteckenspielen zu langweilig wurde, wurde das "Grusel"-Spiel erfunden. Dabei übernahm der Großvater die Rolle eines Bären, der auf allen Vieren auf Beutezug ging. Als Beute wurden die Enkeltöchter gesehen. "Es hat ihnen dann so gefallen, dass ich so tu, als ob ich sie beißen würde."
Doch bei harmlosen Berührungen bliebe es nicht, immer öfter soll der Großvater dabei die dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzende Tathandlungen gesetzt haben. "Ich habe mich hinreißen lassen", sagte der Beschuldigte dem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Renner). Eine Therapie aufgrund seiner pädophilen Neigungen habe er begonnen, aber wieder abgebrochen, weil "der Therapeut immer dasselbe gesagt" hätte. Ob er sich zu Kindern hingezogen fühle, beantwortete der Angeklagte nicht direkt. "Eher visuell, ich habe früher viel gemalt", sagte der 80-Jährige. Auch seine Ehefrau hält immer noch zu ihm. "Ich habe ihm verziehen, ich bin mit dem Mann seit fast 60 Jahren verheiratet." Als der Missbrauch damals an seinen Kinder aufkam, beschloss nach Angaben der 78-Jährigen "der Familienrat, von einer Anzeige anzusehen". "Er hat gesagt, dass es nicht mehr passiert", sagte die Pensionistin.
Dass er nun aber auch seinen Enkelkindern Schaden mit schwerwiegenden Folgen zugefügt hat, erfuhr der 80-Jährige dann von Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter. Zumindest eines der mittlerweile jugendlichen Mädchen hat dadurch eine psychische Erkrankung entwickelt, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist. Der Verlauf sei typisch, dass erst mit einer gewissen Verzögerung psychische Auffälligkeiten aufgetreten seien, so Wörgötter. Erst im Februar 2018 vertrauten sich die Mädchen ihrer Mutter an, die die Polizei informierte.